„Anti-Abschiebe-Industrie“ Anwälte stellen Strafantrag gegen Dobrindt

Göttingen · Zwei Göttinger Rechtsanwälte fühlen sich von Alexander Dobrindt verleumdet und beleidigt. Sie haben deshalb Strafantrag gegen den CSU-Politiker gestellt. Grund sind dessen Äußerungen über eine „Anti-Abschiebe-Industrie“.

 Alexander Dobrindt (Archiv).

Alexander Dobrindt (Archiv).

Foto: dpa/Angelika Warmuth

Die Aussagen des Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Bundestag erfüllten die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung, sagten die Anwälte Bernd Waldmann-Stocker und Claire Deery am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zuerst hatte das „Göttinger Tageblatt“ über die Anzeigen berichtet.

Waldmann-Stocker und Deery, die auch Vorsitzende des Niedersächsischen Flüchtlingsrates ist, vertreten seit vielen Jahren Geflüchtete in Asyl- und ausländerrechtlichen Fragen. Die Behauptung Dobrindts, dass das Einreichen von Klagen den Rechtsstaat bewusst und zielgerichtet untergrabe, sei nicht haltbar, sagten die Juristen. Sie zeugten auch nicht von einem Rechtsstaatsverständnis, das mit dem Grundgesetz vereinbar sei: „Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir Teil des Rechtsstaates. Daran ändern die Aussagen des CSU-Landesgruppenchefs nichts.“

Mit den Äußerungen werde den betroffenen Personen die Bildung einer verfassungsfeindlichen Organisation und ein missbräuchliches Einlegen von Rechtsmitteln unterstellt, heißt es in der Anzeige, die dem epd vorliegt. Es sei auch „offenkundig unwahr, dass das Einlegen von gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln einen Akt der Staatssabotage darstellt. Wäre dies der Fall, wären die jeweiligen Rechtsmittel im Gesetz nicht vorgesehen.“

Dobrindts Behauptungen seien geeignet, die angesprochenen Personen verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen, argumentieren die beiden Juristen. Die betroffenen Rechtsanwälte würden als „Staatssaboteure mit aggressivem Verhalten“ bezeichnet, deren Ziel es sei, den Rechtsstaat von innen heraus zu bekämpfen und eine Gefährdung der Öffentlichkeit zu provozieren.

Ein solcher Sachverhalt werde in der Regel assoziiert mit schwerer Kriminalität wie etwa Terrorismus oder dem Bilden verfassungsfeindlicher Organisationen. Der Begriff der „Industrie“ suggeriere zudem, dass die Vorgehensweise organisiert und systemisch auf die größtmögliche Wirkung ausgelegt sei und dass ein unbedingtes und rücksichtsloses Gewinnstreben der Betroffenen zugrunde liege, schreiben Waldmann-Stocker und Deery in ihrem Strafantrag.

(wer/epd)
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