Debatte um „Insurrection Act“ Darf Trump das Militär gegen die Unruhen einsetzen?

Washington · Nicht nur auf den Straßen ist die Gesellschaft in den USA aktuell massiv gespalten. Auch in der Frage, ob der Präsident die Armee gegen die Unruhestifter einsetzen darf, ist man sich nicht einig. Trump beruft sich auf den „Insurrection Act“.

 Die Polizei bewacht während einer Demonstration den Trump Tower in Las Vegas.

Die Polizei bewacht während einer Demonstration den Trump Tower in Las Vegas.

Foto: dpa/John Locher

US-Präsident Donald Trump droht mit dem Militär gegen Unruhen im Land vorzugehen und beruft sich dabei auf den Insurrection Act.

Unter dem Gesetz Insurrection Act aus dem Jahr 1807 hat der Präsident die Macht, das Militär in Staaten einzusetzen, die nicht in der Lage sind, einen Aufstand zu beruhigen. Im vergangenen Jahrhundert haben Präsidenten das Militär in die Südstaaten geschickt, um die Aufhebung der Trennung zwischen Schwarzen und Weißen in Schulen in den 1950er und 60er Jahren sicherzustellen. Nach Los Angeles wurde das Militär ebenfalls geschickt, als der Gouverneur von Kalifornien während der Unruhen 1992 um Hilfe des Bundes bat. Hintergrund der Unruhen damals waren die Freisprüche von Polizisten, die der Misshandlung eines Afroamerikaners beschuldigt worden waren.

Dem Experten für nationale Sicherheit und Verfassungsrecht der Universität von Texas in Austin zufolge, Stephen Vladeck, braucht die Bundesregierung nicht unbedingt eine Anfrage der Staaten für den Einsatz des Militärs. Der Insurrection Act lasse den Präsidenten weitgehend selbst über die Umstände entscheiden. Dass das Gesetz seit 1992 nicht zum Einsatz gekommen ist, liege auch daran, dass der Einsatz des Militärs im Land so unbeliebt sei.

Dass der Präsident die Vollmacht für einen derartigen Schritt hat, ist jedoch umstritten. Eugene Fidell, der Militärrecht an der juristischen Fakultät von Yale unterrichtet, sagte am Montag, er glaube nicht, dass Trump Soldaten ohne Erlaubnis der Gouverneurinnen und Gouverneure entsenden dürfe. „Ohne einen Antrag der Legislative oder der Regierung eines Bundesstaates kann die Macht meines Erachtens nur dann rechtmäßig ausgeübt werden, wenn es eine Behinderung der föderalen Autorität gibt“, sagte er und verwies auf das Beispiel von Little Rock (Arkansas), als Truppen entsandt wurden, weil sich der Staat nicht an einen Bundesgerichtsbeschluss hielt.

Kent Greenfield, Professor für Verfassungsrecht am Boston College, sieht den Unterschied in der Weigerung von Staaten, Bundesrecht durchzusetzen. „Der Präsident macht nicht das Recht geltend, Bundesrecht durchzusetzen. Der Präsident macht hier das Recht geltend, Proteste zurückzudrängen, die am besten als politische Angelegenheit und als umsichtige Anliegen im Ermessen der Bundesstaaten belassen werden“, sagte Greenfield. Trump habe die Macht, Gesetze durchzusetzen, doch darum gehe es nicht. „Er sagt, dass sie nicht so durchgesetzt werden, wie er sie durchsetzen will.“

Massive Kritik kommt auch aus der Justiz: „Der Präsident der Vereinigten Staaten ist kein Diktator und Präsident Trump dominiert nicht den Staat New York und wird es auch nicht tun“, teilte die Generalstaatsanwältin Letitia James am Montag mit, und kündigte an, notfalls vor Gericht zu ziehen. Auch der Gouverneur von Washington Jay Inslee verurteilte den Vorstoß Trumps.

Die Organisation für Freiheitsrechte ACLU hielt die Berufung auf den Insurrection Act für unverantwortlich und sogar gefährlich. „Kein besonnener Gouverneur fordert eine noch militarisiertere Antwort auf zivile Proteste gegen Polizeibrutalität und systemischen Rassismus - aus gutem Grund“, sagte die ACLU-Projektleiterin für nationale Sicherheit, Hina Shamsi.

Nach dem Tod des Schwarzen George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz vor einer Woche haben Proteste und Unruhen das gesamte Land erfasst. Zehntausende marschierten jeden Tag friedlich durch Metropolen und Kleinstädte, um gegen rassistische Polizeigewalt zu demonstrieren. In den Nächten kam es aber immer wieder zu Krawallen und Plünderungen.

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort