Nach Bundesratsbeschluss Merkel verteidigt Bundes-Notbremse

Berlin · Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat den Bundesrat passiert, mit seinem Inkrafttreten kommen nun umstrittene Maßnahmen wie Ausgangssperren. Verfassungsklagen sind bereits auf dem Weg, auch aus den Ländern kommt weiterhin Kritik.

 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) steckt am Mittwoch ihre Stimmkarte bei der Sitzung des Bundestags zum Infektionsschutzgesetz in die Wahlurne. (Archiv)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) steckt am Mittwoch ihre Stimmkarte bei der Sitzung des Bundestags zum Infektionsschutzgesetz in die Wahlurne. (Archiv)

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die bundesweite Notbremse in der Corona-Pandemie gegen breiten Protest verteidigt. „Mir ist bewusst, dass sich die Beliebtheit der Notbremse in Grenzen hält“, sagte Merkel am Donnerstag in einer vorab aufgezeichneten Rede bei den digitalen „Familienunternehmer-Tagen“. „Aber wir brauchen sie als Wellenbrecher für die dritte Welle.“ Sie schwor die deutsche Bevölkerung auf Geduld ein, es brauche noch Durchhaltevermögen, so Merkel.

Um die Welle zu brechen, setzt der Bund mit Unterstützung der Länder auf eine einheitliche Notbremse. Zuletzt hatten Intensivmediziner wiederholt vor einer Überlastung der Krankenhäuser gewarnt. Der Bundesrat hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die zuvor im Bundestag eine Mehrheit bekommen hatte, nicht gestoppt, sie kann nun zügig in Kraft treten. Teil des Pakets sind unter anderem eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr morgens, Kontaktbeschränkungen zu Hause, die ab 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche gelten, Schulschließungen sollen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 greifen.

Doch auch nach der Befassung im Bundesrat kam Kritik aus den Ländern. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, ihr Land bleibe bei seinen „starken Schutzmaßnahmen“. Sie seien deutlich weitergehender als die auf Bundesebene. „An den Punkten, an denen der Bund über unsere Regeln hinausgeht, werden wir das im Land umsetzen“, so Schwesig. Sie habe sich immer für bundeseinheitliche Regelungen ausgesprochen, die dann regional wirken. „Aber dieses Bundesgesetz hält nicht, was Bundeskanzlerin Merkel versprochen hat.  Diese Notbremse wird uns bei den Infektionszahlen nicht weiter helfen, sie werden sich auf einem hohen Niveau einpendeln“, so Schwesig.

Sie kritisierte, dass sich schon nach drei Tagen über 100 und nach fünf Tagen unter dieser Grenze die Regeln ändern. „Das kann zum Beispiel bei den Ausgangsbeschränkungen zu einem ständigen Hin und Her führen. Das wird die Menschen verunsichern“, sagte Schwesig und nahm weitere Maßnahmen in den Blick: „Ich finde einige Regeln unsinnig. Es kann doch nicht sein, dass der Bund vorgibt, dass Besucher in Regionen über 100 einen Negativtest vorlegen müssen, wenn sie im Außenbereich eines Zoos mit der Familie spazieren gehen wollen. Da hat sich der Bund verzettelt“, sagte Schwesig.

Die ersten Verfassungsbeschwerden insbesondere gegen die Verhältnismäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen liegen bereits vor. Neben anderen Gruppen hatte die FDP angekündigt, gegen die Regelungen rechtlich vorgehen zu wollen. Auch die deutschen Landkreise gingen am Donnerstag auf Distanz zur neuen Regelung. „Die Bundes-Notbremse ist nicht das segensreiche Instrument, für das sie gehalten wird. Dadurch werden die Möglichkeiten der Länder eingeschränkt, flexibel und passgenau auf das Infektionsgeschehen vor Ort zu reagieren. Das wird die Akzeptanz in der Bevölkerung erneut auf die Probe stellen.“, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, unserer Redaktion. „Es kommt bei staatlichem Handeln immer auf die Umstände vor Ort an. Diese Erkenntnis hat der Bundesgesetzgeber nicht beherzigt, sondern eine starre Wenn-Dann-Formel beschlossen.“, sagte Sager weiter. Dadurch werde die Regelungslage „noch unübersichtlicher, da unterhalb von 100 nach wie vor Landes- und Kreisregelungen greifen können und außerdem oberhalb von 100 die Möglichkeit von strikteren Maßnahmen besteht. Darin liegt eine gewisse tragische Ironie“.

Die vorgenommenen Änderungen an der Ausgangssperre begrüße der Landkreistag. „Sie ändern aber nichts an der Pauschalität und dem Automatismus dieses Instruments. Eine solche Maßnahme stellt sich gerade in dünn besiedelten Landkreisen als problematisch dar.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort