Haftung und Maskenpflicht Wer zahlt, wenn wegen beschlagener Brille was passiert?

Düsseldorf · Masken und Brillen – das funktioniert oft nicht gut zusammen. Seit in Städten oft auch im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht gilt, wird aus dem Dilemma möglicherweise ein Unfallrisiko. Doch wer haftet und wer zahlt, wenn was passiert?

 Ein Schild weist auf die Maskenpflicht in der Innenstadt Xantens hin.

Ein Schild weist auf die Maskenpflicht in der Innenstadt Xantens hin.

Foto: RP/Markus Werning

Die Maskenpflicht reduziert das Risiko, sich und andere anzustecken. Für viele Brillenträger sind die Masken jedoch ein Ärgernis. Zu oft entweicht die feucht-warme Atemluft oberhalb der Maske, so dass die Gläser beschlagen. Wer dringend auf seine Sehhilfe angewiesen ist, befindet sich in einem Dilemma. Was, wenn die beschlagene Brille zu einem Unfall führt? Oder der Unfall dadurch zustande kommt, dass die Brille abgenommen wurde?

Angenommen, ein Fußgänger sieht einen Radfahrer zu spät, weil er aufgrund der Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Raums die Brille abgenommen hat oder diese beschlägt. „Durch die beschlagene bzw. abgenommene Brille haftet der Fußgänger“, bestätigt Claudia Wagner, Sprecherin der Ergo in Düsseldorf. Christoph Hartmann, Sprecher der Provinzial Rheinland in Düsseldorf, betont darüber hinaus, dass es in einem solchen Fall gar nicht relevant sei, aus welchem Grund die Brille beschlagen ist.

Beide Versicherer machen aber auch klar: In solchen Fällen greift in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung. „Selbstverständlich besteht für Schäden, die von einem Fußgänger einem Dritten (z.B. einem Radfahrer) schuldhaft zugefügt werden, Versicherungsschutz über eine Privat-Haftpflichtversicherung“, sagt Hartmann. Für den eigenen Unfall des Fußgängers ist Wagner zufolge die private Unfallversicherung zuständig. „Hierbei ist die Haftung nicht relevant“, sagt sie.

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