Leserfragen zu Corona Darf ich einen Sicherheitsabstand zu meinem Erdgeschoss-Balkon verlangen?

Düsseldorf · Wir beantworten die häufigsten Leserfragen zur Corona-Pandemie. Heute: Darf ich einen Sicherheitsabstand zu meinem Erdgeschoss-Balkon verlangen – und können diejenigen, die ihn nicht einhalten, belangt werden?

Mehrere Stadthäuser mit Balkons (Symbolfoto).

Mehrere Stadthäuser mit Balkons (Symbolfoto).

Foto: Shutterstock.com/Elena Elisseeva

Eine Leserin hat uns gefragt: Dürfen (gesunde) Bewohner von Erdgeschosswohnungen verlangen, dass Fremde den Sicherheitsabstand zu deren Balkon einhalten, um sie nicht zu gefährden? Dürfen die fremden Bedränger bei Nichteinhaltung rechtlich belangt werden? Inwieweit ist der Eigentümer/Vermieter/Verwalter in Pflicht und Recht, zum Schutz der Erdgeschossbewohner zu handeln? Immer unter der Voraussetzung, dass der Abstand aus Platzgründen tatsächlich möglich ist.