Corona-Service Das müssen Sie übers Impfen wissen

Das Thema Impfen wird uns noch eine ganze Weile begleiten. Fast täglich tauchen neue Erkenntnisse auf, aber es gibt auch immer wieder Unsicherheiten. Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 Vorbereitete Spritzen mit dem Impfstoff gegen Covid-19.

Vorbereitete Spritzen mit dem Impfstoff gegen Covid-19.

Foto: dpa/Robert Michael

Wer ist wann dran?

Der Schutz besonders vulnerabler Gruppen hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Daher regelt sie – zumindest solange nicht ausreichend Impfstoff vorhanden ist – die Impfreihenfolge in ihrer Impfverordnung. Derzeit gibt es drei Gruppen. Mittlerweile schon recht fortgeschritten ist das Impfen in Gruppe 1 (höchste Priorität). Hierzu gehören Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen sowie alle Menschen über 80. Außerdem zählen dazu Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Intensivstationen oder Notaufnahmen, Rettungsdienste oder Mitarbeiter der ambulanten Palliativversorgung und in den  Corona-Impfzentren.

Parallel dazu hat Anfang April die Impfung von Gruppe 2 für Menschen mit hoher Priorität begonnen. Hierzu gehören unter anderem Bürger über 70 Jahre, Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen, enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren, Polizei- und Ordnungskräfte sowie Erzieherinnen und Lehrer der Grund- und Förderschulen sowie Menschen, bei denen nach ärztlicher Diagnose aufgrund bestimmter Umstände ein besonders hohes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion besteht. Auch über-60-Jährige dürfen sich bereits mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen lassen.

In Gruppe 3 eingeteilt sind über 60-Jährige sowie Personen mit bestimmten Krankheiten wie etwa Adipositas, chronische Nieren- oder Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, Herz- und andere Krebserkrankungen, Rheuma und andere. Außerdem gehören dazu Beschäftigte in Laboren, in der Bundeswehr, Zoll und Feuerwehr sowie Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel und Menschen, die in weiterführenden Schulen oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten. Alle Vorgaben und Personengruppen finden Interessierte im Internet auf den Seiten der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministeriums.

Wer ist als nächstes an der Reihe?

Aktuell laufen die Impfungen der Gruppen 1 und 2 sowie Impfungen mit Astrazeneca für über 60-Jährige.

Wie bekommt man einen Impftermin?

Erster Ansprechpartner ist die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (www.kvno.de). Sie ist erreichbar unter der kostenlosen Durchwahl 0800 116117 01; Im Internet findet man Informationen rund um den Impftermin und die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung unter www.116117.de. Nach Plänen der  Bundesregierung sollen demnächst auch die Hausärzte impfen dürfen. Ab wann genau, das steht noch nicht fest.

Welche Impfstoffe sind aktuell in der EU und damit in Deutschland zugelassen?

Aktuell in der Eu zugelassen sind die Vakzinen von Biontech/Pfizer, Astrazeneca, Moderna und Johnson & Johnson. Astrazeneca soll in Deutschland nach Empfehlung der Stiko nur an Menschen über 60 Jahre verimpft werden.

Kann man sich einen Impfstoff aussuchen?

Momentan noch nicht.

Wie wirksam sind die derzeit zugelassenen Impfstoffe?

Sie schützen gleich gut vor schweren Verläufen oder einem tödlichen Infektionsausgang, unabhängig davon, ob sie eine Wirksamkeit von 70 oder 95 Prozent haben. Das häufige Missverständnis: Eine Wirksamkeit von beispielsweise 70 Prozent bedeutet nicht, dass der einzelne Geimpfte einen 70-prozentigen Schutz hat. Es sagt stattdessen aus, dass 70 Prozent der Infektionsfälle verhindert werden, die ohne Impfung auftreten würden.

Welche häufigen Nebenwirkungen sind bekannt?

Wie bei allen Impfungen können auch nach der Corona-Impfung sogenannte Impfreaktionen auftreten. Diese sind bei allen drei Impfstoffen ähnlich, treten in der Regel kurzzeitig auf und verursachen keine anhaltenden Schäden. Am häufigsten treten Reaktionen wie Rötung oder Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen, Lymphknotenschwellungen, Fieber, Schüttelfrost, Übelkeit oder Müdigkeit auf. Nebenwirkungen wie grippeähnliche Symptome können nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (Stiko) ebenfalls vorübergehend auftreten. Sie sind Zeichen der aktivierten Immunantwort.

Welche schweren Nebenwirkungen sind bekannt?

Nach Angaben des RKI kann es in sehr seltenen Fällen nach Impfungen zu allergischen Reaktionen bis hin zum Schock (sogenannte Anaphylaxie) kommen. Diese treten meist innerhalb der ersten 30 Minuten nach der Impfung auf. Ein besonderes Risiko für Anaphylaxien haben laut Ludger Klimek, Präsident des Ärzteverbandes Deutscher Allergologen, in erster Linie Menschen mit einer Vielzahl von Allergien, die bekanntermaßen auf Arzneimittel oder Narkosemittel allergisch reagieren oder in der Vergangenheit bereits einen anaphylaktischen Schock erlitten haben.

Welche Abstände sollte man zwischen den Impfungen einhalten?

Für alle in Deutschland verfügbaren Impfstoffe sind zwei Impfungen notwendig, um den vollen Impfschutz zu besitzen. Der erste Schritt ist eine Grundimmunisierung, der zweite verschafft einen relevanten Antikörper-Anstieg. Für den Impfstoff von Biontech/Pfizer sollten die Impfungen möglichst im Abstand von drei bis sechs Wochen aufeinander folgen. Für das Moderna-Präparat gelten vier bis sechs Wochen und für Astrazeneca empfiehlt das RKI möglichst einen Abstand von zwölf Wochen. Eine erste Wirkung der Impfung tritt laut Informationen des Robert-Koch-Instituts im Schnitt zehn bis 14 Tage nach der ersten Impfung ein. Den vollen Impfschutz hat manrund eine Woche nach der zweiten Dosis.

Kommt für die zweite Impfung auch ein anderer Impfstoff infrage?

Nein. Ist eine Impfung begonnen, soll sie mit dem gleichen Impfstoff abgeschlossen werden, rät die Ständige Impfkommission.

Ist eine Auffrischungsimpfung notwendig?

Derzeit liegen noch keine Daten dazu vor, ob und in welchem Zeitabstand eine Auffrischungsimpfung notwendig sein könnte.  Vorstellbar sei zudem eine zweijährliche Auffrischungsimpfung, die auf neue Mutationsvarianten angepasst werde.

Wie lange sollte man nach der Corona-Impfung mit der Impfung gegen eine andere Krankheit warten?

Zu anderen planbaren Impfungen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder Covid-19-Impfung eingehalten werden, empfiehlt das RKI.

Kann man auf eine Impfung verzichten, wenn man schon an Covid-19 erkrankt war?

Nein. Experten gehen davon aus, dass Menschen nach einer Corona-Erkrankung zwar einen gewissen Schutz aufweisen. Es ist jedoch unklar, inwiefern dieser ausreicht, um den Betroffenen vor einer Neuansteckung zu bewahren. Denn in der Vergangenheit wurden bereits Mehrfachinfektionen beobachtet. Die Stiko empfiehlt jedoch, Covid-19-Erkrankte erst etwa sechs Monate nach der Genesung zu impfen. Der Zeitraum von sechs Monaten gilt auch, wenn nach der ersten Impfung eine Infektion auftritt.

Muss ich nach der Impfung weiterhin die AHA-Regeln beachten?

Ja. Zwar bieten die Impfstoffe nach zweimaliger Impfung einen hohen Schutz gegen das Coronavirus, dennoch rät das RKI auch Geimpften, sich an die allgemein gültigen Hygieneregeln zu halten und Masken zu tragen. Denn der Impfschutz setzt nicht sofort ein. Zudem ist derzeit nicht klar, wie lange der Impfschutz anhält und ob Geimpfte das Virus in keinem Fall weiterverbreiten können.

Kann man trotz einer Impfung andere Menschen anstecken? Es gibt mittlerweile mehrere Studien, die nachweisen, dass die Infektiosität von Geimpften deutlich sinkt. Bei mehreren Zulassungsstudien zeigte sich: Wer geimpft war, hatte deutlich weniger Viren im Rachen als die Nichtgeimpften. Der Astrazeneca-Impfung gelang es sogar, das Zeitfenster deutlich zu verkleinern, in dem die sensitiven PCR-Tests auf das Coronavirus anschlugen, Menschen also potenziell ansteckend waren. Das heißt: Geimpfte können Ungeimpfte möglicherweise anstecken, aber vermutlich verbreiten sie so wenig Viren, dass sich keine schweren Fälle ergeben werden, also klinisch nicht relevant sind.

Wer sollte sich nicht impfen lassen?

Grundsätzlich kann nur individuell im Gespräch mit einem Arzt bestimmt werden, in welchen Fällen möglicherweise eine Impfung zu diesem Moment oder grundsätzlich ausgeschlossen werden sollte.

Was müssen Schwangere wissen?

Die Stiko empfiehlt Schwangeren derzeit aufgrund zu schwacher Datenlagen eine Impfung gegen Covid-19 zwar nicht generell, schließt sie aber auch nicht aus. Nur im Gespräch mit dem Arzt lässt sich eine persönliche Nutzen-Risiko-Abwägung anstellen, nach der man entscheiden sollte. Schwangeren mit Vorerkrankungen und hohem Risiko, an Covid-19 zu erkranken, könne laut Stiko nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten werden. Denn aus Beobachtungsstudien weiß man, dass Schwangere im Falle einer Covid-19-Infektion ein größeres Risiko für schwerere Verläufe haben können und eher intensivmedizinisch versorgt werden müssen. Dennoch hat das RKI  Schwangere nicht grundsätzlich auf die Liste der Risikogruppe für schwere Verläufe aufgenommen. Auch gibt es Hinweise darauf, dass die Sterblichkeit bei Schwangeren mit einer Coronainfektion höher sein könnte. Allerdings sind dazu existierende Daten ausländischer Studien nicht uneingeschränkt auf die Situation hierzulande übertragbar.

Sollten sich Krebskranke impfen lassen?

Experten raten ausdrücklich auch Krebspatienten zu einer Impfung. Der Nutzen der Impfung überwiege mögliche Risiken um ein Vielfaches. Die Impfung schütze effektiv vor einem schweren Verlauf von Covid-19.

Kann ich auch während einer akuten Chemotherapie geimpft werden?

Im Einzelfall sollte hier immer der behandelnde Arzt mitentscheiden. Generell ist eine Chemotherapie aber nicht zwingend ein Hindernis für die Impfung. Entscheidend ist, wie sehr die Immunabwehr durch die Krebstherapie belastet ist. Ein Blutbild liefert dazu die nötigen Erkenntnisse.

Unterscheiden sich die zugelassenen Impfstoffe in ihrer Eignung für Patienten mit Grunderkrankungen?

Bisher gibt es dazu keine wissenschaftlichen Daten, aber: „Alle drei Impfstoffe verhindern höchst erfolgreich einen gefährlichen Verlauf von Covid-19“, betont Ulf Dittmer, Direktor des Instituts für Virologie der Universität Duisburg-Essen.

Wie wirken Vektorimpfstoffe?
Der Impfstoff, den die Forscher der Universität Oxford gemeinsam mit dem schwedischen Unternehmen Astrazeneca entwickelt haben, basiert auf modifizierten Adenoviren, die bei Schimpansen Erkältungen auslösen, für den Menschen aber harmlos sind. Diese umgebauten Schnupfenviren transportieren eine Kopie eines kleinen Teils des Erbguts des neuartigen Coronavirus in die Körperzelle. Dieser Erbgutschnipsel löst eine Kette von Prozessen aus, an deren Ende die Zelle Spike-Proteine des Coronavirus selbst herstellt. An diesem Virusbauteil kann das Immunsystem die Abwehr kompletter Viren trainieren. Wenn der geimpfte Mensch dann tatsächlich in Kontakt mit Sars-CoV-2 kommt, ist die körpereigene Abwehr schon vorbereitet. Diese Art Impfstoffe, die mit Hilfe eines Trägervirus funktionieren, nennt man Vektorimpfstoffe.

Wie ist das mit mRNA-Impfstoffen?
Die Impfstoffe von Biontech und Moderna nutzen dagegen keine DNA-Schnipsel, sondern direkt mRNA-Moleküle, die bei der Astrazeneca-Technologie erst ein Teil der Prozesskette im Inneren der Zelle sind. Biontech und Moderna verwenden auch kein Trägervirus, sondern transportieren die mRNA eingehüllt in Nano-Lipidtröpfchen ins Zellinnere. Die Impfstoffe von Biontech und Moderna sind sogenannte mRNA-Impfstoffe.

Können RNA-Impfstoffe das Erbgut von Menschen ändern? Nein, das ist unmöglich.

(Von W. Goertz, R. Hartleb, J. Isringhaus und T. Walter)
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