Leser-Fragen zu Corona Wann man nach einer Reise in Quarantäne muss

Düsseldorf · Der Urlaub ist schon lange geplant und bevor die Reise losgeht, ist der Zielort noch kein Corona-Risikogebiet. Doch sobald sich dies ändert, stellt sich die Frage: Geht es danach in Quarantäne?

 Urlauber aus Risikogebieten – wer muss wann in Quarantäne?

Urlauber aus Risikogebieten – wer muss wann in Quarantäne?

Foto: dpa-tmn/Peter Steffen

Die Regelung rund um die Rückreise aus Risikogebieten stellt viele weiterhin vor Fragen – und die so ausgewiesenen Regionen wachsen immer weiter an. Gerade mitten in den Herbstferien fragen sich Urlauber, wie das genau mit der Quarantäneregelung aussieht. Oft werden Regionen nicht von jetzt auf gleich zu Risikogebieten ausgerufen, es gibt vielmehr einen Zeitpunkt X, ab dem diese Regelung gilt.

So erreichte unsere Redaktion die Anfrage eines Lesers, wonach er seit Mitte der vergangenen Woche in Zeeland in Urlaub war. Mit einer Rückkehr am Samstag wäre er weniger als 24 Stunden im Risikogebiet gewesen, denn die niederländische Region wurde erst in der Nacht zum Samstag zum offiziellen Risikogebiet. Es stellte sich also die Frage, ob es damit nötig sei, sich in Quarantäne zu begeben oder nicht.

Auf Anfrage unserer Redaktion antwortete das Gesundheitsministerium NRW, dass die Quarantänepflicht nicht umgangen werden könne, indem man schnell aus dem jeweiligen Land ausreise. „Es kommt alleine darauf an, dass man sich innerhalb von 14 Tagen zu einem beliebigen Zeitpunkt in dem Gebiet aufgehalten hat, das bei der Einreise nach Deutschland ein Risikogebiet ist.“

Es hängt also vor allem vom Status zum Zeitpunkt der Einreise ab. Wenn es zu diesem Zeitpunkt als RKI-Risikogebiet eingestuft sei, gelte der gesamte zurückliegende Aufenthalt als „Aufenthalt in einem Risikogebiet“, so das Gesundheitsministerium weiter. Eine schnelle Rückreise helfe nur dann, wenn der Aufenthalt insgesamt weniger als 24 Stunden dauerte.

Infos zur Quarantäne

Eine Quarantäne dauert 14 Tage. Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt die Quarantänepflicht nicht, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Der Test kann auch später nachgeholt werden; allerdings müssen dann bis zum Erhalt des Testergebnisses die Quarantäneregeln eingehalten werden. Darüber hinaus gelten folgende Ausnahmeregelungen:

  • Bis zu fünf Tage kann man sich aus zwingenden beruflichen Gründen oder auf Grund einer dringenden medizinischen Behandlung in einem Risikogebiet aufhalten, ohne bei der Rückkehr in Quarantäne zu müssen.
  • Bis zu drei Tage ist dies aus besonderen sozialen oder familiären Gründen möglich - etwa bei geteiltem Sorgerecht, dem Besuch von Lebensgefährten oder Verwandtenbesuchen. Dies muss dennoch beim örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden. Seit dem 7. Oktober muss dies nur einmal gemacht werden, sollten diese Besuche regelmäßig stattfinden.
  • Es gilt zudem den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“. Eine Durchreise (ohne Übernachtung) ist möglich, genauso wie ein Aufenthalt für bis zu 24 Stunden.
(june)
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