Aktuelle Verbindung zum Fall Schiavo Papst lebt im Leiden ethischen Grundsätze vor

Rom (rpo). Die jüngsten Bilder vom kranken Papst haben die Gewissheit verstärkt, dass Johannes Paul II. die letzte Wegstrecke eines langen Lebens erreicht hat. Zugleich lassen sie den eisernen Willen des 84 Jahre alten Parkinson-Patienten erkennen, die von der katholischen Kirche aufgestellten moralischen Richtlinien vorzuleben und zu erfüllen. Der Kerngedanke lautet, dass chronisch Kranke zwar "Gefangene ihres Zustands" sind, aber vollständig ihre Menschenwürde behalten.

Papst Johannes Paul II.
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Foto: AP

Neben einem Luftröhrentubus zur Erleichterung des Atmens muss Johannes Paul, wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde, nun auch künstlich ernährt werden. Zur ethischen Pflicht zur künstlichen Ernährung hat er sich vor einem Jahr, am 20. März 2004, auf einem Fachkongress zum Thema "Lebenserhaltende Behandlungen und Vegetativer Zustand: Wissenschaftliche Fortschritte und ethische Dilemmata" geäußert. Damals forderte Johannes Paul, Wachkoma-Patienten künstlich zu ernähren - was derzeit durch den Fall Terri Schiavo in den USA besondere Aktualität hat.

Johannes Paul betonte damals, "dass der jedem Menschen innewohnende Wert und seine personale Würde sich nicht verändern, was immer auch seine konkreten Lebensumstände sein mögen. Ein Mensch ist und bleibt immer ein Mensch und wird nie zur Pflanze oder zum Tier, selbst wenn er schwer krank oder in der Ausübung seiner höheren Funktionen behindert ist." Die Ärzte erinnerte er an die "wahre Aufgabe der Medizin", der darin bestehe, "wenn möglich, zu heilen, aber immer Sorge zu tragen". Es sei "ein positives Handeln zu fördern, um dem Druck standzuhalten, der die Unterlassung der Wasserverabreichung und der Ernährung als Mittel benützt, das dem Leben des Patienten ein Ende setzt."

Schon 1980 hatte der Vatikan in einem Dokument zwischen angemessenen und unangemessenen Mitteln zur Verlängerung von Leben unterschieden. Einige Formen aggressiver medizinischer Interventionen zur Verlängerung des Lebens Todkranker wurden abgelehnt, die Gewährung einer "normalen Pflege" aber verlangt.

In der Ansprache zur Behandlung von Wachkoma-Patienten hatte der Papst dann betont: "Insbesondere möchte ich unterstreichen, dass die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch wenn sie auf künstlichen Wegen geschieht, immer ein natürliches Mittel der Lebenserhaltung und keine medizinische Handlung ist. Ihre Anwendung ist deshalb prinzipiell als normal und angemessen und damit als moralisch verpflichtend zu betrachten, in dem Maß, in dem und bis zu dem sie ihre eigene Zielsetzung erreicht, die im vorliegenden Fall darin besteht, dem Patienten Ernährung und Linderung der Leiden zu verschaffen."

In der Zeitung des Vatikans, "L'Osservatore Romano" war folglich die Entfernung der Magensonde bei Schiavo mit einem Todesurteil verglichen worden. "Aber Terri hat kein Verbrechen begangen, es sei denn, dass sie als 'nutzlos' in den Augen einer Gesellschaft erscheint, die unfähig ist, das Geschenk des Lebens zu würdigen", hieß es.

Der in Rom lebende Theologe Thomas Williams erklärt, es gebe eine große Ähnlichkeit zwischen dem Fall Schiavo und dem Zustand des Papstes, der nun auch eine künstliche Ernährung erfordert - und zwar nach herrschender Kirchenlehre in beiden Fällen unabdingbar. Allerdings bestehe schon der große Unterschied, dass der Papst bei vollem Bewusstsein sei und bei Schiavo nach ärztlicher Diagnose keine Aussicht auf eine Genesung mehr besteht.

Unklar ist, ob Johannes Paul schriftlich einen Willen formuliert hat, welche medizinischen Entscheidungen im Falle seiner Bewusstlosigkeit zu treffen sind. Der Vatikan hat sich dazu bisher nicht offiziell geäußert.

(ap)
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