Unfälle auf Kirmessen und in Freizeitparks Wie Sie auf Ihre Sicherheit in Fahrgeschäften achten können

Düsseldorf · Auf der Haaner Kirmes ist eine Zwölfjährige aus dem Fahrgeschäft „Krake“ hinausgeschleudert worden. Auch im Legoland in Günzburg kam es zu einem Unfall mit einer Achterbahn, in Rheinland-Pfalz starb eine Frau bei einer Fahrt im Freizeitpark. Wie sicher sind solche Attraktionen? Auf was sollten Fahrgäste achten?

Fotos: Über 30 Verletzte bei Unfall auf Achterbahn im Legoland​ in Günzburg
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Über 30 Verletzte bei Unfall auf Achterbahn im Legoland

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Foto: dpa/Stefan Puchner

Im August kam es im Legoland im schwäbischen Günzburg erneut zu einem Achterbahn-Unfall. Dabei sind mindestens neun Menschen verletzt worden. Ein Polizeisprecher sagte, ein Achterbahnzug habe stark abgebremst, ein weiterer Zug sei diesem aufgefahren. Die Verletzten hätten unter anderem Prellungen und Schürfwunden erlitten. Wie genau es zu dem Unfall kam ist derzeit noch unklar.

Erst kurz davor ist sogar eine Person bei einem Unfall in einem Freizeitpark ums Leben gekommen, Eine 57-jährigen Frau war in Klotten in Rheinland-Pfalz aus einer Achterbahn gestürzt. Laut Staatsanwaltschaft Koblenz habe die Obduktion ergeben, dass die Frau tatsächlich an dem Sturz gestorben ist. Es gebe bisher keinen Hinweis auf eine Straftat. Zuvor war darüber spekuliert worden, ob es sich auch um einen technischen Defekt oder Leichtsinn als Unfallursache gehandelt haben könnte. Wann ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Vorfall vorliege, sei noch nicht absehbar. Derzeit prüft der TÜV die Anlage auf ihre Betriebs- und Standsicherheit.

Bei der Düsseldorfer Rheinkirmes im Juli lösten sich Teile eines Fahrgeschäftes. Zwei Kirmesbesucher wurden davon am Kopf getroffen und mussten von Rettungskräften behandelt werden. Die Ermittlungen dauern auch hier an. Nach dem Vorfall wurde das Fahrgeschäft zunächst geschlossen, tags darauf nach einer erneuten Überprüfung durch Bauaufsicht und TÜV Süd und nach Absprache mit Polizei, Feuerwehr und Betreiber wieder in Betrieb genommen.

Grundsätzlich müssen alle Fahrgeschäfte vom TÜV abgenommen werden. „Achterbahnen, Riesenräder oder Karussells, die zum Beispiel in Freizeitparks dauerhaft errichtet sind, müssen einmal pro Jahr von einer unabhängigen Stelle geprüft werden und sind als Sonderbauten in der Musterbauordnung (MBO) und in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt“, so eine Sprecherin des TÜV-Verbandes auf Anfrage unserer Redaktion. Bei so genannten fliegenden Bauten, also mobilen Fahrgeschäften, müsse nach jedem Aufbau vor Ort eine Abnahme erfolgen, die von der zuständigen Bauaufsicht veranlasst und von Prüfämtern oder anerkannten Prüfstellen wie eben dem TÜV durchgeführt wird. Verpflichtend seien dort außerdem tägliche Sicherheitschecks und geschultes Personal, das darauf achtet, dass Gurte und Sicherheitsriegel richtig angelegt werden.

So wird das auch in den großen deutschen Freizeitparks gehandhabt. So bestätigte Ralf-Richard Kenter, Beauftragter der Geschäftsführung des Phantasialandes in Brühl, dass alle Fahrgeschäfte dort den einschlägigen DIN EN Normen entsprechen. „Unterjährig werden alle Fahrgeschäfte gemäß den detaillierten Wartungsvorschriften der Anlagenhersteller von unserem Wartungsteam geprüft und täglich vor der Inbetriebnahme einzeln freigegeben. Die Bediener an den Attraktionen werden für jede Attraktion individuell am Arbeitsplatz unterwiesen.“ Auch im Europapark gibt es die vorgeschriebenen Überprüfungen, wie eine Unternehmenssprecherin mitteilte. „.Meist ist der TÜV bereits in der Planung von neuen Attraktionen eingebunden. Somit wird sichergestellt, dass alle Anforderungen an einen sicheren Betrieb erfüllt werden“, sagt sie.

Generell seien Fahrgeschäfte in Deutschland sehr sicher, so auch die Sprecherin des TÜV-Verbandes: „Die Fahrgeschäfte in Deutschland unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen und sind grundsätzlich auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Die Schutzziele sind für Fahrgeschäfte in Freizeitparks und auf Jahrmärkten gleich hoch.“

Bei vielen Fahrgeschäften gibt es Beschränkungen, die die Größe sowie das Alter der Fahrgäste betreffen. Auch die individuelle körperliche Verfassung spielt eine Rolle. Hier bitten Freizeitparks, wie zum Beispiel der Movie Park in Bottrop oder das Phantasialand bei Brühl, auf den eigenen Körper zu hören und zu achten. Wer sich also nicht fit fühlt, sollte nicht unbedingt auf die rasanteste Achterbahn.

Doch auch jenseits dessen können Besucher einen Teil dazu beitragen, die Fahrt in einer Achterbahn sicher zu gestalten. Hier gilt es zunächst, die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort zu beachten. Hinweise darauf gibt es bei Freizeitparks meist in der Parkordnung. Bei Unklarheiten hilft das Personal vor Ort weiter.

Darüber hinaus gibt der TÜV-Verband Fahrgästen einige Tipps, um einen Beitrag zur eigenen Sicherheit zu leisten:

  • Bei schnellen Rundfahrgeschäften wie Karussells sollten sich Kinder aufgrund der auftretenden Fliehkräfte auf den inneren Sitzen platzieren.
  • Vor dem Start sollten die Fahrgäste sicherstellen, dass das Personal den geschlossenen Bügel oder Gurt kontrolliert, so dass er festsitzt. Bevor man sich hier unsicher ist, sollte man vor dem Start noch einmal nachfragen, ob der Gurt auch wirklich gut sitzt.
  • Personen (insbesondere mit bekannten Erkrankungen) sollten vor der Nutzung von Fahrgeschäften eine realistische Selbsteinschätzung vornehmen, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
  • Nach starkem Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsum ist von Fahrten in Fahrgeschäften generell abzusehen.
  • Passagiere sollten sitzen oder stehenbleiben, bis das Fahrgeschäft auch wirklich stillsteht.
  • Schwangere sollten Fahrgeschäfte vermeiden, bei denen starke Kräfte auf die Mitfahrerinnen einwirken.
  • Die Nutzerinnen und Nutzer sollten während der Fahrt immer die Hinweise und Signale des Personals beachten.
  • Bei Unwohlsein oder Zweifeln sollte man sich schnellstmöglich ans Personal wenden.
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