Rückkehr in die neue Normalität Weitere Corona-Lockerungen ab Montag

Wülfrath · Ab Montag tritt die nächste Lockerungsstufe in Kraft. Wie immer gilt: Was erlaubt wird, ist unter Auflagen erlaubt. Vorsicht ist weiter geboten. Die angepasste Coronaschutz-Verordnung gilt bis vorerst 1. Juli

 Zwar gibt es weitere Lockerungen, die Menschen sollten aber weiterhin zurückhaltend sein.

Zwar gibt es weitere Lockerungen, die Menschen sollten aber weiterhin zurückhaltend sein.

Foto: "Köhlen, Stephan (teph)"/Köhlen, Stephan (teph)

Ab Montag, 15. Juni, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Aufgrund der vielen zu beachtenden Details empfiehlt die Stadt Wülfrath eine frühzeitige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.

Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Des Weiteren können Bars und Wellnesseinrichtungen ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen.

Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.

Bei Veranstaltungen oder Versammlungen, bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden.

Die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen.

Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

„Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen macht die weiteren Anpassungen der Coronaschutzmaßnahmen möglich“, teilt das Land mit, „so ist die Zahl der Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen seit den ersten Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen.“ Die neue Fassung der CoronaSchVO tritt Montag, 15. Juni, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Sie ist via www.wuelfrath.de/, abrufbar. Ebenso finden Sie dort die Betreuungsverordnung in der neuesten Fassung und die Anlage zu den Hygienestandards.

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