Politik in Wermelskirchen Mehr Mitspracherecht für Beirat

Wermelskirchen · Der Sozialausschuss leitet die Neufassung der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung zur Beschlussfassung an den Stadtrat weiter. Der Beirat redet bei der Spielplatzgestaltung im Dorfpark Dabringhausen mit und plant mit der Verwaltung einen inklusiven Spielplatz.

 Könnte auch als Vorbild dienen für die Neugestaltung des Dorfparks:  der inklusive Spielplatz in Porz.

Könnte auch als Vorbild dienen für die Neugestaltung des Dorfparks:  der inklusive Spielplatz in Porz.

Foto: Theresa Demski

Der Beirat für Menschen mit Behinderung  will mehr Gehör erhalten – und bekommt es. Einstimmig leitete der Ausschuss für Soziales und Inklusion die neue Satzung zur Beschlussfassung an den Stadtrat weiter. Die Beirats-Vorsitzende Petra Sprenger (CDU) erläuterte in der Sitzung: „Die Ursprungssatzung stammt aus einer Zeit, als der Beirat noch gar nicht gearbeitet hat. Die jetzige Fassung, die wir erarbeitet haben, ist praxisnäher.“

Seit Petra Sprenger vor zwei Jahren den  Vorsitz übernommen hat, ist der Beirat wieder aktiver geworden, nachdem er zuvor über Monate kaum in Augenschein getreten war. „Die Nachtragssatzung konkretisiert unsere Aufgaben. Die Zusammenarbeit mit Ausschüssen und Verwaltung soll sich noch weiter verbessern. Eine besserer Austausch soll entstehen“, sagte Petra Sprenger.

Als wolle der Ausschuss für Soziales und Inklusion das Ansinnen der neuen Beiratssatzung untermauern, votierte er einstimmig dafür, dass der Beirat in die Planung des Spielplatzes im Zuge der Neugestaltung des Dorfparks Dabringhausen einbezogen wird. Das Thema Spielplätze liegt dem Beirat am Herzen, wie Petra Sprenger in ihrem Bericht feststellte: „Die Planungen für einen inklusiven Spielplatz laufen.“ Allerdings wäre das ursprünglich ins Auge gefasste Gelände für einen Bau nicht förderfähig gewesen. „Die Fördergeber wollen, dass ein inklusiver Spielplatz in ein Konzept eingebettet ist“, erläuterte Petra Sprenger.

Aus diesem Grund seien Förderantrag und der Start zur Umsetzung auf das kommende Jahr verschoben. „Wir haben ein Planungsbüro beaufragt. Am 7. Oktober bespricht sich die Verwaltung dazu intern, danach werden der Beirat und die Lebenshilfe in die Beratung einbezogen“, skizzierte der Erste Beigeordnete Stefan Görnert den Sachstand.
Die neue Satzung des Beirats kommentierte Petra Sprenger: „Für unseren Beirat sind Einzelbewerber ausdrücklich erlaubt. Es müssen nicht zwingend Vertreter von Gruppe oder Organisationen sein. Die alte Satzung schloss das zwar nicht aus, benannte es aber auch nicht.“

Die Satzung, die der Beirat gemeinsam mit der Verwaltung überarbeitet und mit sieben Ja- bei einer Nein-Stimme beschlossen hat, verpflichtet den Beirat, sich über für ihn relevante Themen selbstständig zu informieren (via Ratsinformationssystem). „Er ist berechtigt, in allen Angelegenheiten, die ihn betreffen, dem Amt für Soziales und Inklusion Vorschläge zu unterbreiten, Anregungen zu geben oder Anfragen an die Verwaltung zu richten“, fixiert die Neufassung der Satzung: „Will der Beirat sich zu Vorlagen an Ausschüsse äußern, die behindertenrelevante Angelegenheiten betreffen, geschieht dies in Form einer schriftlichen Stellungnahme, welche an das Amt für Soziales und Inklusion zu richten ist.“ Gleichzeitig kann der Beirat anregen, dass ein von ihm in der Stellungnahme benanntes Mitglied durch den Ausschuss zu der Sitzung, in der die Vorlage behandelt wird, hinzugezogen wird, um die Stellungnahme mündlich zu erläutern.

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