Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach Totschlag — Psychiater erklärt Angeklagten für schuldfähig

Viersen/Mönchengladbach · Ein Viersener muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht in Mönchengladbach verantworten.

 Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach am Montag.

Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach am Montag.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

„Es bleiben viele Fragen offen, ich kann aber keine Einschränkung der Schuldfähigkeit erkennen.“ Mit diesen Worten schloss die psychiatrische Sachverständige ihr Gutachten am vierten Prozesstag in dem Schwurgerichtsverfahren am Landgericht Mönchengladbach. Ihre ­Anamnese bezog sich auf einen heute 41-Jährigen, der im Jahr 2012 eine Frau in ihrer Wohnung überfallen, sie gewürgt und mit einem Messer verletzt haben soll. Damals konnte der Angreifer unerkannt vom Tatort fliehen. Er wurde erst viel später auf Grund eines DNA-Treffers identifiziert werden. Dem Viersener wird in dem Prozess versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Bei ihrem Besuch des gebürtigen Vierseners in der JVA habe sie einen vordergründig kooperativen und freundlichen Mann erlebt, der jedoch nur oberflächliche Antworten gegeben habe, so die Sachverständige. Der Viersener habe gereizt und angespannt gewirkt, sein Verhalten habe im Ganzen überzogen gewirkt. Laut Gutachten zeige der Mann narzisstische Züge sowie ein Dominanz- und Kontrollverhalten.

Einen Tag nach der Tat im Jahr 2012 hatte sich der Angeklagte in eine Klinik einweisen lasse.  Bei der Aufnahme habe er angegeben, er  habe das Gefühl, etwas unternehmen zu müssen, da er als Familienvater Verantwortung trage. In Arztbriefen dokumentiert sei eine Amphetaminabhängigkeit, jedoch keine körperlichen und neurologischen Befunde.

Da er Selbstmordgedanken gehegt habe, sei er zunächst auf eine geschützte Station gekommen. Etwa sechs Monate nach diesem Klinikaufenthalt sei er nochmals stationär aufgenommen worden. Zu dieser Zeit sei nur noch von einem Amphetamin-Missbrauch die Rede gewesen, später in der Gesundheitsakte der JVA nur noch von Zigarettenkonsum.

Laut Eindruck der Sachverständigen sei es nicht einfach, einen Einblick in das Innere des Angeklagten zu erhalten. Zu seinem Drogenkonsum könne er keine oder nur pauschale Angaben machen. Er bagatellisiere sein Suchtproblem eher. Möglicherweise habe bei ihm zum Tatzeitraum eine Vergiftung durch die eingenommenen Substanzen vorgelegen, die ihn zu der ihm zur Last gelegten Handlung getrieben hätten. Dies sei heute jedoch nicht mehr nachweisbar. Eine Persönlichkeitsstörung liege nicht vor. Der Mann habe über Jahre ein geregeltes Leben geführt; er habe Abitur und eine Ausbildung gemacht, mehrere Jahre gearbeitet.

Laut Aussage des Opfers habe er vor der Tat klare Angaben gemacht. Er habe nach seinen Handschuhen gefragt, die er auf dem Wohnzimmertisch abgelegt hatte und daran gedacht, die vor der Tür ausgezogenen Schuhe mitzunehmen. Nach der Tat habe er sich im Bad die Hände gewaschen. Dies alles zeige ein „hochflexibles Verhalten“ und somit das Gegenteil einer Amnesie, bei der die Wahrnehmung eher nach innen gerichtet und eingeengt sei. Somit sei keine Einschränkung der Schuldfähigkeit gegeben.

Der Prozess wird am 3. Juli fortgesetzt.

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