Dormagen-Zons Messerattacke: Angeklagter ist voll schuldfähig

Zons · Der Prozess um die beinahe tödliche Messerattacke auf eine Zonser Gastronomin steht dicht vor dem Ende. Am 14. November sollen Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung am Landgericht Düsseldorf ihre Plädoyers halten, im Anschluss will Richter Rainer Drees sein Urteil verkünden.

 Der Angeklagte mit seinem Anwalt Horst Ruthmann.

Der Angeklagte mit seinem Anwalt Horst Ruthmann.

Foto: Marc Pesch

Dem Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft. Ein Gutachter hat ihm am Freitag am dritten Verhandlungstag die volle Schuldfähigkeit bescheinigt.

Zuvor hatte in der vergangenen Woche auch das Opfer im Prozess ausgesagt. Die Frau stellte den Ablauf der gemeinsamen Beziehung bis zur Messerattacke Mitte Juni deutlich anders da als der Angeklagte. Er hatte von einer lange Zeit harmonischen Beziehung berichtet – die Trennung in privater und beruflicher Hinsicht sei für ihn eher überraschend gekommen. Dies schilderte die schwerverletzte Gastronomin im Prozess ganz anders. „Er hat getrunken und mich immer wieder geschlagen“, so die Aussage des Opfers, „irgendwann wurde mir alles zu viel. Da habe ich beschlossen, mich von ihm zu trennen.“ Mehr als 150.000 Euro habe er dafür haben wollen, dass er mit ihr gemeinsam das Restaurant in der Zonser Altstadt aufgebaut hatte, rund 10.000 Euro hätte sie ihm geben wollen. „Die Arbeit ist zuletzt größtenteils an mir hängengeblieben. Nur wenn Vereine da waren, war er auch dauerhaft in der Gaststätte. Ansonsten hat er sich eher zurückgehalten“, beschrieb die Frau die Arbeitseinstellung ihres ehemaligen Lebensgefährten. Immer wieder flossen bei ihr, aber auch beim Angeklagten Tränen – die Tat war das schreckliche Ende eines monatelangen Beziehungsdramas.

Der zuständige Gutachter im Verfahren vermochte bei dem Angeklagten keine aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit zu erkennen. Trotz 1,2 Promille Alkohol im Blut sei er Herr seiner Sinne gewesen.

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