Solinger muss Geldstrafe zahlen Prügelei im Stau – Verfahren wird eingestellt

Solingen/Wuppertal · Im August 2021 waren zwei Autofahrer an einer Baustelle an der Viehbachtalstraße nach einem Bremsmanöver aneinander geraten. Der Berufungsrichter stellte das Verfahren nun gegen die Zahlung einer Geldauflage von 2200 Euro ein.

Das Ganze begann damit, dass einer den anderen überholt hatte. Das abrupte Abbremsen vorne hatte wildes Lichthupen von hinten zur Folge. Am Ende hatte einer auf den anderen eingeschlagen, nun trafen sich Täter und Opfer vor Gericht wieder. Und dass schon zum zweiten Mal, nachdem das Amtsgericht 6000 Euro Geldstrafe gegen einen der beiden Autofahrer verhängt hatte. Der 31-Jährige war gegen das Urteil in Berufung gegangen, dort wurde das Verfahren nun gegen die Zahlung einer Geldauflage von 2200 Euro eingestellt.

Aber was war überhaupt passiert? Das Opfer schilderte die Sache nun so: Der Angeklagte habe ihn überholt, um kurz darauf stark abzubremsen. Er habe das Auffahren nur mit einer Vollbremsung verhindern können und sei darüber sehr wütend gewesen. Gottlob sei niemand hinter ihm gefahren - ein Aufprall weiterer Verkehrsteilnehmer auf seinen Transporter wäre dann wohl nicht mehr zu verhindern gewesen.

Kurz darauf seien beide Autos an einer Baustelle zum Stehen gekommen, weil ein Bagger die Durchfahrt verhindert habe. Aufgebracht sei er ausgestiegen, um den Autofahrer vor ihm wegen des Bremsmanövers zur Rede zu stellen. Er habe mehrmals an dessen Autoscheibe geklopft, um die Sache zu klären. Daraufhin habe der Angeklagte erst die Türen von innen verriegelt, um dann doch auszusteigen. Er habe noch gesehen, wie der Mann einen aufklappbaren Schlagstock aus dem Türfach genommen habe. Mit einem Klick habe er den „ausgefahren“ und dann in der Hand gehalten, während er mit der anderen Hand zugeschlagen habe.

Nach Faustschlägen und Tritten in den Bauch beklagte das Opfer eine gebrochene Rippe und Prellungen. Als der Bagger die Straße räumte, soll sich der Angeklagte in sein Auto gesetzt haben und davongefahren sein.

Der Solinger versuchte nun, dem Berufungsrichter seinen Ausraster zu erklären: Er habe nach dem Überholvorgang wegen der Baustelle abbremsen müssen und kurz darauf hinter sich lautes Geschrei gehört. Als das spätere Opfer dann wutentbrannt an die Scheibe seines Autos geklopft habe, sei er in Panik geraten. Er sei vor einiger Zeit zum Opfer eines Messerangriffs geworden und in diesem Augenblick seien die Erinnerungen daran „alle wieder hochgekommen“.

Die Tritte und Schläge räumte der Mann ein, mit dem Schlagstock will er allerdings nicht zugeschlagen haben. Daran konnte sich auch das Opfer nicht erinnern - weitere Verkehrsteilnehmer hatten den Schlagstock zwar in der Hand des Angeklagten gesehen, konnten einen Angriff damit aber ebenfalls nicht bezeugen.

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