Land stimmt Ausnahmeregelung zu Solingen verhindert die Corona-Notbremse

Solingen · Die Corona-Notbremse hat die Stadt Solingen mit einem Entwurf einer neuen Allgemeinverfügung kurzfristig abwenden können. Am späten Freitagabend hatte das Land einer Ausnahmeregelung zugestimmt.

 Auch im Walder Stadtsaal kann man sich testen lassen.

Auch im Walder Stadtsaal kann man sich testen lassen.

Foto: Guido Radtke

Demnach können die Stadtbibliothek, Museen, Buchläden und Geschäfte, die mit Terminabsprachen arbeiten, geöffnet bleiben. Auch so genannte körpernahe Dienstleistungen, die seit kurzem wieder erlaubt sind, dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Voraussetzung für den Besuch und die Nutzung der Angebote ist das bestätigte negative Ergebnis aus einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest.

Für die beiden Solinger Tierparks ist entgegen der ersten Information kein Coronatest notwendig, eine Terminabsprache ist ausreichen.

Die Notbremse tritt in Nordrhein-Westfalen ab Montag, 29. März, überall dort in Kraft, wo die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich. Von dieser Regelung mach Solingen Gebrauch. „Mit unserer digitalen Infrastruktur, einem handlungsfähigen Gesundheitsamt und umfangreichen Testmöglichkeiten sind wir gut aufgestellt – und wir nutzen unsere Chance“, sagt Oberbürgermeister Tim Kurzbach.

Auch wenn die Zahlen hoch sind, sei das Pandemiegeschehen unter Kontrolle. „Kontakte können nachverfolgt, Infektionsketten wirkungsvoll unterbrochen werden“, erklärt der Stadtchef. „Hier wird die Situation tagesgenau beobachtet, sodass jederzeit reagiert werden kann, sollte die Nachverfolgung nicht mehr möglich sein oder in den Kliniken zu wenig Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen.“

Wichtigste Voraussetzung für die Ausnahmeregelung ist vor allem das Testangebot in Solingen. Aktuell stehen im Stadtgebiet flächendecken 47 Testorte zur Verfügung – in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren. Eine solche Teststelle muss das negative Ergebnis schriftlich oder digital bestätigen. Diese Bestätigung muss beim Besuch von Einrichtungen und Geschäften vorgelegt werden. Das Testergebnis ist 24 Stunden gültig.

Hinweis: In einer ersten Fassung des Artikels hieß es, dass Besucher der beiden Solinger Tierparks auch einen negativen Test benötigen. Das stimmt derzeit nicht. Wir haben den Text entsprechend geändert.

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