Vergewaltigung einer Solingerin Mann muss sieben Jahre in Haft

SOLINGEN/WUPPERTAL · Ein drakonisches Urteil fällte das Landgericht Wuppertal am Mittwoch gegen einen bereits einschlägig Vorverurteilten: Er bekam sieben Jahre Haft nach einer Vergewaltigung mit vorsätzlicher Körperverletzung.

Völlig eingeschüchtert durch die plötzliche Aggression eines 34-jährigen Bekannten und Nenn-Onkels, bei dem sie bereits in der dritten Nacht übernachtete, hatte eine 16-jährige Solingerin im Juli des vergangenen Jahres erst die Annäherungen und schließlich mehrere Vergewaltigungen erdulden müssen. Denen entkam sie gegen Morgen nur durch die Flucht auf das Dach eines Mehrfamilienhauses, von dem aus sie zwei Stunden – allerdings vergeblich – um Hilfe rief.

Den ihr körperlich deutlich überlegene Mann, zu der Zeit noch unter Bewährung wegen diverser Sexualstraftaten stand, kannte sie als ehemaligen Lebensgefährten ihrer Mutter. Er hatte leichtes Spiel, als er, bereits reichlich enthemmt durch Alkohol und Rauschgiftkonsum mit einem Freund, nachts ab zwei Uhr mit den Worten „Ich bin doch viel stärker als Du“ dem Mädchen zu nahe trat. Seine Vergehen das hatte der Angeklagte mit seinem Handy gefilmt. Weitere Vergewaltigungen unter Schlägen habe er durchgeführt, als er sie wieder vom Dach gelockt habe. Aus diesen Videos soll auch klar hervor gegangen sein, dass es sich nicht um einvernehmliche Handlungen handelte – so das Gericht.

Aus gutem Grund war bereits zur Vernehmung des Täters und der Beweisaufnahme die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Und auch jetzt wies der Richter in der öffentlichen Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hin, dass das Publikum nicht mit der Darstellung von Einzelheiten dieser „scheußlichen Tat“ rechnen solle.

Mit seinem vollen Geständnis direkt zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte die Zeugenvernehmung des Opfers überflüssig gemacht. Auch mit Entschuldigungen und dem Vorschlag eines Täter-Opfer-Ausgleichs habe er Pluspunkte sammeln wollen – beides sei vom Opfer abgelehnt worden. So etwas habe er bereits bei der letzten Verurteilung versucht, und von der sei die Bewährungsfrist noch nicht einmal vorbei gewesen. Anzeichen von verminderter Schuldfähigkeit trotz Alkohol- und Drogenkonsum hatte der Gutachter nicht feststellen können.

Die Staatsanwältin hielt wegen der Schwere der Vorwürfe neun Jahre Haft für notwendig. Das Urteil sah sieben Jahre Haft als angemessen an. Der Vorsitzende Richter warnte im Urteil aber ausdrücklich vor einer drohenden Sicherungsverwahrung in einem weiteren Wiederholungsfall. Der Haftbefehl blieb bestehen.

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