Rheinberg Das Ende der Spielstraße

Rheinberg · Die Stadt Rheinberg muss auf der Nord-/Südachse Tempo 20 einführen.

 Die Spielstraßen-Schilder werden abgebaut.

Die Spielstraßen-Schilder werden abgebaut.

Foto: Uwe Plien

Die Verkehrsregelung in der Innenstadt – Rheinstraße, Holz- und Fischmarkt sowie Orsoyer Straße – wird geändert. Die Stadtverwaltung wird aus rechtlichen Gründen in der kommenden Woche die Beschilderung verändern. Künftig wird auf der Orsoyer Straße, auf Holz- und Fischmarkt sowie auf der Rheinstraße Tempo 20 gelten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Seit dem Ausbau der Orsoyer Straße und der Rheinstraße gab es dort einen verkehrsberuhigten Bereich, eine sogenannte Spielstraße. Dies bedeutete, dass dort Schrittgeschwindigkeit eingeführt wurde und die Vorfahrtregelungen geändert wurde. Die Parkscheinregelung und das Parken ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen bleiben unverändert. Auch die Vorfahrtregelungen in den Einmündungsbereichen Zum Kattewall beziehungsweise zur Goldstraße bleiben unverändert bestehen.

Diese Veränderungen sind die Folgen einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Anwohnern der genannten Straßen. Wie mehrfach berichtet, waren die Eigentümer der anliegenden Grundstücke der Nord-/Südachse im Jahr 2016 zu Straßenbaubeiträgen veranlagt worden. Die Anwohner setzten sich zur Wehr, es gab zahlreiche Widersprüche zu den Bescheiden. Stadt und Beschwerdeführer verständigten sich darauf, mit einem Widerspruchsführer ein Musterverfahren anzustrengen und das Ergebnis bei allen anderen Klägern entsprechend anzuwenden. Aufgrund der Klage dieses Widerspruchsführers hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 4. Juli dieses Jahres einen Erörterungstermin durchgeführt.

Die Richterin las der Stadtverwaltung die Leviten und beanstandete unter anderem die Einstufung der Innenstadtachse als Anliegerstraße aus rechtlicher Sicht. Denn sowohl nach dem Verkehrskonzept als auch nach der tatsächlichen Funktion der Straße handele es sich um eine Haupterschließungsstraße mit einem entsprechend geringeren finanziellen Anteil der Anlieger.

Den Anforderungen eines verkehrsberuhigten Bereichs werde die ausgebaute Strecke nicht gerecht, weil die notwendigen baulichen Voraussetzungen fehlten und dies durch die Beschilderung nicht „geheilt“ werden könne, urteilte das Gericht. Insofern sei die Beschilderung zu ändern. Nur dann könne dieser Bereich abgerechnet werden. Der Rat hatte die Einzelfallsatzung für die Umgestaltung der Rheinstraße und der Orsoyer Straße in dieser Woche einstimmig aufgehoben. Den Eigentümern muss die Stadt nun insgesamt 126.500 Euro erstatten.

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