Rheinberg Geldwäsche im großen Stil: Rheinberger vor Gericht

Rheinberg · Im Prozess geht es um Millionen. 700.000 Euro stellten Fahnder in der abgehängten Kellerdecke des 52-Jährigen sicher.

 Geldwäsche bedeutet rechtlich gesehen: Die Herkunft von Geld, das aus schweren Straftaten stammt, wird verschleiert.

Geldwäsche bedeutet rechtlich gesehen: Die Herkunft von Geld, das aus schweren Straftaten stammt, wird verschleiert.

Foto: istock

Ein Mann aus Rheinberg muss sich wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in Millionenhöhe vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Der 52-Jährige soll im großen Stil die Herkunft von Geld verschleiert haben, das aus schweren Straftaten stammt. Insgesamt geht es um 2,4 Millionen Euro.

Laut Anklage hatte er die knapp zweieinhalb Millionen in 500-Euro-Scheinen schon 2015 von unbekannt gebliebenen Hintermännern erhalten. Anfang vergangenen Jahres soll er damit in eine GmbH investiert und Goldbarren gekauft haben. Teile habe er auch bei Banken eingetauscht und über Konten verschoben. Größere Summen wurden bei dem 52-Jährigen sichergestellt. Die Fahnder entdeckten 700.000 Euro im Keller des Rheinbergers. Das Geld war unter einer abgehängten Kellerdecke versteckt. Weitere erhebliche Beträge wurden in seinem Zweitwohnsitz Ostfriesland und in Schließfächern gefunden. Das Geld soll komplett aus Verbrechen und Straftaten stammen.

Die aufgefundenen 500-Euro-Scheine waren zum Teil aufgrund langer Lagerung stark beschädigt. In einigen Fällen hatten Kreditinstitute die Annahme verweigert. Der Angeklagte sollte für seine Tätigkeit eine Provision von den noch nicht ermittelten Hintermännern erhalten. Der Prozess gegen den Rheinberger und drei mutmaßliche Komplizen beginnt am kommenden Montag. Der 52-Jährige befindet sich zur Zeit in Haft. Der Strafrahmen liegt bei Geldwäsche im besonders schweren Fall zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Das Zollfahndungsamt in Essen ist eins von acht Zollfahndungsämtern bundesweit, die sich unter anderem mit dem Aufdecken von Geldwäsche befassen. Die Essener Behörde ist für ganz NRW zuständig. Pressesprecherin Ruth Haliti erklärte, dass viele Fälle von Geldwäsche durch Hinweise aufgedeckt werden können. Es seien beispielsweise Versicherungen, Kreditinstitute, Notare oder Immobilienhändler, die einen solchen Verdacht äußern. Das sei ihre Pflicht, wenn sie feststellen, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugehe. In Essen erhalte man weit über 1000 solcher Verdachtsanzeigen pro Jahr. Ob Scheine aus Bankrauben stammen, könne man anhand von Seriennummern schnell feststellen. Auch dabei sei die Zusammenarbeit in der Finanzermittlungsgruppe beim LKA in Düsseldorf von Vorteil.

Bargeldaufgriffe auf Autobahnen seien ein weiterer Klassiker. Dass ein Fahrzeug angehalten und Beträge im sechsstelligen Bereich gefunden werden, komme häufig vor, sagte Ruth Haliti. Wenn dann noch "szene-typische Stückelungen" auf Drogenhandel hinweisen, ahne man schon, dass es sich um Dealgeld handele. Bestätige sich der Verdacht nicht, werde das Geld später wieder freigegeben. Erst im Februar war auf der A 57 ein Autofahrer angehalten worden, der 300.000 Euro in einem Mittelklassewagen mit doppeltem Boden vesteckt hatte. Das Geld wurde sichergestellt, der Fahrer später wieder auf freien Fuß gesetzt.

Oft gehe es bei Geldwäsche aber um Sicherstellungen an Flughäfen und Grenzen, berichtete die Pressesprecherin des Hauptzollamtes weiter. Alle Bürger müssen anmelden, wenn mehr als 10.000 Euro im Gepäck sind. Können sie nachweisen, woher es kommt - möglich seien ja auch Verkäufe oder Erbschaften. Dann sei es unproblematisch. Man suche gezielt Geld, aber auch Münzen, Gold oder Wertpapiere. Das kann am Flughafen oder durch Kontrolleinheiten auf den Straßen sein. In Deutschland sei das Erkennen von Geldwäsche allerdings eine große Herausforderung für die Ermittler: "Wir müssen nachweisen, dass es inkriminiert ist, also aus Straftaten stammt." Das sei in anderen Ländern oft anders. Dort müsse der Verdächtigte nachweisen, dass das Geld aus legalen Quellen stamme. Heutzutage müsse man Geldwäsche auch immer im möglichen Kontext mit Terrorfinanzierung sehen.

Der Prozess gegen den Rheinberger und drei weitere Angeklagte beginnt am kommendem Montag um 12 Uhr. Bis Juni sind zahlreiche Fortsetzungstermine geplant.

(bil)
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