Neersbroicher Graben Kein Wasser aus der Niers

Neersbroicher Graben · Der Umweltausschuss der Stadt Korschenbroich sprach sich jetzt dafür aus, die Einleitungen aus der Niers in den Neersbroicher Graben einzustellen, und beauftragte die Verwaltung, beim Rhein-Kreis Neuss als Untere Wasserbehörde die Aufhebung des Wasserrechts zu beantragen.

Zur Zeit dürfen nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde maximal 30 Liter pro Sekunde aus der Niers in den Neersbroicher-Herzbroicher Graben eingeleitet werden. Die Einleitstelle liegt an der Kreisstraße 8 in der Nähe von Schloss Rheydt.

Die Einleitung soll eingestellt werden, um den Wassereintrag ins Stadtgebiet sowie den "Ertrag von ,Zuschusswasser'" durch Versickerung ins Grundwasser zu reduzieren und den Neersbroicher-Herzbroicher Graben und in dessen Folge auch den Tretbach in seiner Wasserführung zu entlasten.

Das nunmehr angestrebte Verfahren wird von der städtischen Grundwasserkommission unterstützt. Die Entscheidung liegt bei der Unteren Wasserbehörde.

Die Einleitung geht auf einen Beschluss des Regierungspräsidenten 1935 zurück: Im Zuge des Ausbaus der Niers hatte die damalige Gemeinde Korschenbroich befürchtet, dass durch trocken fallende Gräben Gehöfte kein Löschwasser mehr haben könnten. pm

(NGZ)
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