Prozess gegen Mann aus Remscheid Missbrauch seiner Enkelin – 81-Jähriger vor Gericht

Remscheid/Wuppertal · In den Gerichtssaal kam der Angeklagte mit einem Gehstock. Der 81-Jährige soll über mehrere Jahre hinweg seine Enkeltochter sexuell missbraucht haben.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Bei der ersten der elf vorgeworfenen Taten war die mittlerweile 23-Jährige gerade mal acht Jahre alt, der teilweise schwere Missbrauch soll sich bis ins Jahr 2013 hingezogen haben.

Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte der Remscheider die Taten ein – und von da an ging es nur noch um eines: Wie viel Schmerzensgeld muss gezahlt werden, um mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen? Der Nebenklagevertreter war mit einer Summe von 25.000 Euro eingestiegen. Zahlbar möglichst noch vor Prozessende, nur so könne der Angeklagte „besondere Umstände“ für sich geltend machen. Kein ungewöhnliches Verfahren, um den Täter-Opfer-Ausgleich glaubhaft erscheinen zu lassen. Und dennoch eine eher hohe Summe, wenn man auf das schaut, was in anderen Prozessen an Schmerzensgeld ausgeurteilt wird. Das Gericht schlug später einen Betrag von 10.000 Euro vor, über den noch entschieden werden muss.

Apropos Vergleiche: Kürzlich wurde ein Wuppertaler Pflegevater zu neun Jahren Haft verurteilt, er hatte zwei seiner Pflegetöchter mehrfach sexuell missbraucht. Empfindliche Haftstrafen sind üblich bei derartigen Straftaten – im Falle des Remscheiders allerdings liegen die Tatvorwürfe viele Jahre zurück. Manches davon ist nicht justiziabel, weil die Rechtsprechung damals noch eine andere war. Hinzu kommt, dass sich die Ermittlungen über sechs Jahre hinzogen und der 81-Jährige mittlerweile gesundheitlich derart angeschlagen ist, dass eine Inhaftierung kaum vorstellbar zu sein scheint. Glaubt man seinen Einlassungen, so kann er sich an die Taten nicht mehr erinnern. Auch zu den Gründen für die sexuellen Grenzüberschreitungen konnte der Mann dem Gericht nichts sagen. 

Nahezu skurril wurde es dann, als es darum ging, wie das Schmerzensgeld gezahlt werden soll. Am besten sofort, auf jeden Fall noch vor dem Urteil: So die Ansage des Nebenklageanwalts, der das Opfer im Prozess vertritt. Immerhin gebe es da ja noch ein Haus, das dem Angeklagten einst gehört habe. Mittlerweile ist das Eigentum an die Tochter überschrieben, mit lebenslangem Wohnrecht. Der Verteidiger des 81-Jährigen sah die Sache anders: Man strebe eine Ratenzahlung an, der pfändbare Teil der Rente könne als Sicherheit hinterlegt werden. Im Hintergrund drehte sich die Sache für alle Beteiligten wohl vor allem um eine Frage: Wie hoch ist die Lebenserwartung eines 81-Jährigen und welche Vorkehrungen müssen getroffen werden, um die Zahlung des Schmerzensgeldes sicherzustellen? Der Prozess wird fortgesetzt.

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