Remscheider vor Gericht Keine Bewährung für Käsediebstahl

Remscheid · Fällt der Diebstahl von sechs Portionen Parmesan bei einem Discounter im Wert von 34 Euro unter Beschaffungskriminalität? Eher unwahrscheinlich.

Nein, in diesem Fall scheint der Anlass wirklich nur der Hunger eines Ehringhauseners gewesen zu sein, der seine Nudelportionen damit wohl kulinarisch aufpäppeln wollte.

Nach einer Haftstrafe habe er wieder auf die Füße kommen wollen, habe von einer Zeitarbeitsfirma aber eine Zeit lang nichts außer einem Fahrtkostenzuschuss erhalten und sich geschämt, bei der zuständigen Stelle eine Überbrückungshilfe zu beantragen.

Das Amtsgericht hatte ihn wegen dieses Diebstahls zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, wogegen er am Landgericht Wuppertal nun in die Berufung gegangen ist. Die Tat selbst wolle er nicht bestreiten, aber wegen der Geringfügigkeit das Urteil in eine Bewährungsstrafe umgewandelt haben. Schließlich habe er in einer Arbeitsstelle als Lagerist mittlerweile Fuß gefasst.

Das Gericht sieht die Sache kritischer. Ihm liegen Akten vor, nach denen der 53-Jährige seit über 20 Jahren als drogenabhängig bekannt ist, diverse Haft- und andere Strafen wegen Beschaffungskriminalität verbüßt und bereits vier Therapien ohne durchschlagenden Erfolg abgeschlossen hat.

Noch schlimmer: Der Diebstahl fällt in die Bewährungsphasen nach vorhergehenden Urteilen, und die war bereits schon mehrfach verlängert worden. Zwar habe es sich immer nur um geringwertige Sachen gehandelt, die er hatte mitgehen lassen, dennoch: Das letzte Bewährungsurteil war zum Zeitpunkt des Käsediebstahls erst zwei Wochen alt.

Schlechte Voraussetzungen, zumal auch die Bewährungshelferin die Situation trotz laufender Substitutionstherapie nicht wirklich positiv einschätzen kann: „Ein Rückfall ist immer möglich“.

Der Angeklagte beteuert zwar, er habe „sein Leben auf die Kette bekommen“, auch sei Unterstützung innerhalb der Familie vorhanden und in Haft wolle er schon deshalb nicht, um seine Arbeitsstelle nicht zu gefährden.

Letztlich aber sieht das Landgericht Wuppertal wegen der Vorgeschichten keinen großen Spielraum und verwirft die Berufung. Dass außerdem jetzt noch der Widerruf der beiden Bewährungen zuvor drohe, läge leider in seiner eigenen Verantwortung.

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