Urteil des höchsten britischen Gerichts Assange darf keine Berufung gegen Auslieferung nach USA einlegen

London · Der Streit über die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA geht in die nächste Runde. Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens erklärte am Dienstag, Assange könne nicht gegen einen vorangegangen Gerichtsentscheid vorgehen, wonach er an die USA ausgeliefert werden dürfe.

 Julian Assange (Archivbild).

Julian Assange (Archivbild).

Foto: dpa/Dominic Lipinski

Die Klage werfe keine streitige Rechtsfrage auf, hieß es zur Begründung. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen: Die Auslieferungsentscheidung muss nun von Innenministerin Priti Patel ratifiziert werden. Danach kann Assange versuchen, den Entscheid durch eine gerichtliche Überprüfung anzufechten. Dabei prüft ein Gericht die Legitimität der Entscheidung einer öffentlichen Stelle.

Um eine Auslieferung von Assange in die USA gibt es seit Jahren ein Tauziehen. Im Januar 2021 hatte ein britisches Gericht eine Auslieferung in die USA abgelehnt, weil Assange suizidgefährdet sei. Im Dezember wurde diese Entscheidung aber gekippt. Für seine Sicherheit sei ausreichend gesorgt, begründete ein Londoner Gericht die damalige Entscheidung. Assange droht im Fall einer Verurteilung in den USA nach Angaben seiner Anwälte jahrzehntelange Haft.

Der gebürtige Australier hatte 2010 über seine Enthüllungsplattform WikiLeaks geheime US-Berichte und Diplomatendepeschen veröffentlicht, die er von Informanten zugespielt bekam. Die USA werfen ihm in diesem Zusammenhang diverse Vergehen vor, unter anderem den Verstoß gegen Spionagegesetze und Verschwörung. Sie bezeichnen ihn als Staatsfeind, der das Leben anderer Menschen in Gefahr gebracht habe. Für seine Anhänger ist Assange dagegen ein Held, der Machtmissbrauch und Fehlverhalten der USA in den Kriegen in Afghanistan und dem Irak aufgedeckt habe.

(felt/Reuters)
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