Remscheid Acht Jahre Haft für tödliche Schüsse auf Ehefrau

Remscheid/Haan · Im Prozess des wegen Totschlags an seiner Ehefrau angeklagten Mannes hat das Gericht sein Urteil verkündet: Der 60-Jährige muss für acht Jahre in Haft.

Die Eheleute waren erst wenige Monate vor der Tat am 25. März aus Remscheid nach Haan gezogen. Die Kammer war von der Schuldfähigkeit des Angeklagten überzeugt und damit dem gefolgt, was bereits der psychiatrische Gutachter dem 60-Jährigen attestiert hatte.

Zuvor hatte die Staatsanwältin nicht nur das, sondern auch dessen angebliche Selbstmordabsicht infrage gestellt. Vielmehr sei die Tat pures Kalkül gewesen nach dem Motto: Wenn ich die Frau nicht haben kann, soll sie auch kein anderer haben. „Es ist nicht so einfach, sich umzubringen“, beantwortete der Verteidiger die von der Anklage in den Raum gestellte Frage danach, warum das denn so lange gedauert habe mit der geplanten Selbsttötung.

Der Angeklagte selbst hatte zuvor behauptet, den Entschluss schon morgens gefasst zu haben. Er legte die Pistole neben sich, ließ sich mit Whisky volllaufen und nahm eine Handvoll Tabletten. Dann allerdings waren Dinge passiert, die nun die Kammer dazu bewogen haben, trotz des Alkoholrausches die volle Schuldfähigkeit anzunehmen.

Der Angeklagte hatte sich noch am Vormittag des 25. März über WhatsApp mit seiner Ehefrau über das Anbringen von Gardinenstangen und Renovierungsarbeiten ausgetauscht. Bei seinen Eltern hatte er sich beklagt, dass seine Frau gegenüber Freunden schlecht über ihn gesprochen habe. Sie waren es auch, denen er kurz nach der Tat schrieb: „Ich habe sie umgelegt.“ Er selbst habe Tabletten genommen, sie sollen sich um seinen Hund kümmern. Zuvor soll er noch das Magazin aus der Pistole genommen und sie seiner Frau in die Hand gelegt haben. Da lag die 47-Jährige schon vor Schmerzen schreiend in der Küche am Boden.

Grinsend soll er die Polizisten in die Wohnung gebeten haben mit den Worten: „Sie können jetzt reinkommen.“ Wer so etwas tue, so der Vorsitzende Jochen Kötter, könne zum Tatzeitpunkt nicht unter einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gelitten haben.

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