Zusätzliches Angebot in Heiligenhaus Baurecht: Stadt startet Online-Verfahren

Heiligenhaus · Alle Infos richten sich an interessierte Bürger, aber auch an Architekten und Bauinteressenten.

 Das Gewerbegebiet Hetterscheidt-Nord soll weiter wachsen.

Das Gewerbegebiet Hetterscheidt-Nord soll weiter wachsen.

Foto: RP/A. Blazy

In der Bauleitplanung sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit sowie Behörden und Organisationen, die als „Träger öffentlicher Belange“ fungieren, in den Planungsprozess einzubeziehen. Bisher hat die Stadt Heiligenhaus zu diesem Zweck die Unterlagen der Planverfahren während der Beteiligungsfristen auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt. Es geht in aller Regel um ziemlich umfangreiches Material für jeden einzelnen Plan.

Um Anregungen und Kritik vorzutragen, war jedoch ein Schreiben oder der Besuch in den Diensträumen der Stadtplaner im Rathaus notwendig. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin (Termine siehe Infokasten). Darüber hinaus besteht nunmehr auch die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger, sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange über ein Online-Formular ihre Stellungnahmen mit ergänzenden Bild- und Pdf-Anhängen übermitteln können. Aufgrund der verschlüsselten Datenübertragung ist die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet.

Die ersten online-Beteiligungsverfahren, in denen die Öffentlichkeit sich mit Anregungen und Kritik über das Formular einbringen kann, beginnen am kommenden Montag, 14. Januar.

Bei der ersten geht es um die Vergrößerung des Gewerbegebiets Heterscheidt. Genau heißt das: „39. Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich nördlich Otto-Hahn-Straße / südöstlich Flurweg“. Es dient der Vorbereitung des noch aufzustellenden Bebauungsplanes für diesen Bereich. Ziel der Planung: Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen.

Die zweite: Am Südring, auf dem Gelände der ehemaligen Firma Kini, geht es um einen kompletten Neustart. Zu diesem Zweck soll der bisher bestehende Bebauungsplan aufgehoben werden. Grund. Er sah gewerbliche Nutzung an dieser Adresse vor. An gleicher Stelle soll es nun allerdings zukünftig ausschließlich Wohnungsbau geben.

Auch der Verpflichtung, alle rechtsverbindlichen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, einschließlich seiner Änderungen, und Bebauungspläne) dauerhaft im Internet zur Einsicht bereitzustellen, kommt die Stadt nun nach. Alle Bürger, Bauinteressierten und Architekten finden auf der Website www.o-sp.de/heiligenhaus Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren, aber auch zum allgemeinen Verfahrensablauf in der Stadtplanung. Die Stadtplaner stehen im Rathaus auch weiterhin für Beratung und für bauplanungsrechtliche Auskünfte zur Verfügung.

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