Neuss Stadt und Rhein-Kreis sehen das Schlagloch-Urteil gelassen

Neuss · Wer mit einem Auto so heftig in ein Schlagloch fährt, dass das eigene Auto kaputtgeht, kann Schadensersatz geltend machen. Allerdings nur dann, wenn vor den Schlaglöchern nicht gewarnt wurde. Das hat das Landgericht Halle zuletzt entschieden (Az: 4 O 774/11); gerade im Winter wird das Thema Schlaglöcher wieder akut. Zahlen muss der derjenige, der die Straße unterhält und das ist oftmals die Kommune.

Doch im Rathaus sieht man das Urteil gelassen. "So weit lassen wir es erst gar nicht kommen", sagt Stadtsprecher Peter Fischer. Jeden Tag seien Kollegen unterwegs, die sich genau um solche Dinge kümmerten. Das Team Straßenunterhaltung ist 30 Mann stark, ständig würden Straßenbegeher die Asphaltdecken kontrollieren und melden, wo sich Löcher und Risse auftun. "Wir reagieren dann schnell und erneuern den Belag. Das scheint erstmal teuer, aber auf Dauer kommt das günstiger", sagt Fischer.

Je nach Größe und Tiefe von Schlagloch und Riss können die Kosten bei zwischen 30 und 1000 Euro liegen. "Das hängt auch davon ob, wo die Löcher und ob auf einer Straße etwa mehrere sind", sagt Fischer.

Dann fährt etwa der mit drei Mann besetzte Thermowagen raus, in dem der knapp 200 Grad heiße Asphalt heiß gehalten wird, und schließt die Löcher, bevor der Frost sich hineinsetzen kann und spätere Auffüll- und Erneuerungsarbeiten aufwendiger und teurer macht. Warnschilder werden laut Fischer sowieso immer zeitnah aufgestellt. "Im Fall der Fälle hätte die Stadt aber dahingehend auch eine Haftpflichtversicherung", sagt Fischer. Insgesamt kostet der Unterhalt der Straßen die Stadt jährlich 1,2 Millionen Euro, was aber nicht nur die Schlaglöcher abdeckt, sondern auch andere Arbeiten, wie das Erneuern von Fahrbahnmarkierungen. Wer ein Schlagloch findet, kann das der Stadt melden unter 02131 9089-15 oder -13. Auch der Kreis betont, dass seine 177 Kilometer langen Kreisstraßen in einem guten Zustand und verkehrssicher seien. Sollten durch Nässe und Frost Schlaglöcher auftreten, würden sie bei den wöchentlichen Streckenkontrollen beseitigt, teilt der Sprecher des Rhein-Kreises Harald Vieten mit.

Der Kläger in dem Hallener Fall war nachts auf der A9 München – Berlin mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern in ein Schlagloch von 40 Mal 60 Zentimeter Größe und über zehn Zentimeter Tiefe gefahren.

(NGZ)
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