Streit um Reparaturkosten Riesiges Schlagloch in Krefeld sorgt für Auto-Schäden

Krefeld · Wenn Autoreifen bei der Fahrt durch ein Schlagloch platzen, bleiben Autofahrer nach aktueller Rechtssprechung meist auf den Kosten sitzen.

 20 Zentimeter tief war das Schlagloch auf dem Hochbendweg.

20 Zentimeter tief war das Schlagloch auf dem Hochbendweg.

Foto: Sascha Antelmann

Zwei geplatzte Reifen und Totalschaden an beiden Felgen auf der Fahrerseite: Der Forstwalder Sascha Antelmann ist auf dem Hochbendweg durch ein großes, rund 20 Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren. An seinem Wagen ist ein Schaden von etwa 1000 Euro entstanden.

Dass die Stadt Krefeld für den Schaden wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aufkommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Denn, so erklärt ein Stadtsprecher auf Anfrage unserer Redaktion: "Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung liegt nur dann vor, wenn die Straße nicht regelmäßig kontrolliert, Schlaglöcher bei einer Kontrolle schuldhaft übersehen werden oder die Beseitigung von Schlaglöchern schuldhaft unterlassen wird."

 Beide Felgen und Reifen auf der Fahrerseite sind kaputt.

Beide Felgen und Reifen auf der Fahrerseite sind kaputt.

Foto: AN

In Krefeld sind Straßenbegeher in regelmäßigen Abständen im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Damit kommt die Stadt ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach und muss somit nicht haften - außer das Schlagloch auf dem Hochbendweg wäre zuvor bereits gemeldet worden und die Stadt hätte nicht reagiert.

Um überhaupt eine Chance auf Schadensersatz zu haben, sollten Autofahrer akribisch dokumentieren, was passiert ist: das Schlagloch und die Schäden, die entstanden sind, fotografieren, möglichst Zeugen dazu holen. Das empfiehlt Frank-Roland Hillmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Aber er warnt: "Die Erfolgsaussichten, nach einem Schlagloch-Unfall von der Kommune Schadensersatz zu erhalten, sind gering. In 95 Prozent der Fälle kann der Kommune nicht nachgewiesen werden, dass sie ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat."

 Der Forstwalder Sascha Antelmann zeigt ein Foto von dem Schlagloch auf dem Hochbendweg. Die Stadt hat es inzwischen verfüllt.

Der Forstwalder Sascha Antelmann zeigt ein Foto von dem Schlagloch auf dem Hochbendweg. Die Stadt hat es inzwischen verfüllt.

Foto: Thomas Lammertz

Dass Gerichte Kommunen verurteilen, sei eine absolute Seltenheit, sagt der Rechtsanwalt. Antelmann hat sich direkt nach dem Unfall, der samstagsabends gegen 18 Uhr passiert ist, an die Polizei gewandt. "Wenn ein Motorradfahrer durch das Loch gefahren wäre, hätte er sich wahrscheinlich sämtliche Knochen gebrochen", sagt er. Das Loch, so hat er später ausgemessen, war 40 x 80 Zentimeter groß und 20 Zentimeter tief.

"Ich war überrascht, dass man sich bei der Polizei überhaupt nicht dafür interessiert hat. Meiner Meinung nach hätte die Stelle bis zur Reparatur mit einer Bake abgesichert werden müssen." Stattdessen wurde dem Forstwalder, wie er erzählt, mitgeteilt, die Stelle sei bekannt, und man würde nichts unternehmen, weil an der Straßenzufahrt bereits ein "Straßenschäden"-Warnschild angebracht sei. Das sei ausreichend.

Für Antelmann unbegreiflich: "Man rechnet mit den üblichen Straßenschäden, aber doch nicht mit so einer Gefahrenstelle." Bis zum folgenden Montag blieb es also beim Schlagloch. Antelmann informierte dann den Fachbereich Tiefbau, der prompt das Loch füllte. "Zum Glück bin ich vorher noch mal hingefahren und habe Fotos mit einem Zollstock im Bild gemacht", sagt er. Mit Hilfe dieser Beweise hofft er, Schadensersatz geltend machen zu können. Bei der Stadt habe man ihm die Kontaktdaten der Rechtsabteilung gegeben, an die er sich wenden solle.

Mit einer unbürokratischen Abwicklung seines Falles wird kaum zu rechnen sein. "Der Fachbereich Recht nimmt die Unterlagen entgegen, wenn ein Autofahrer meint, die Stadt habe einen Schaden an seinen Reifen durch Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht verursacht", erklärt ein Stadtsprecher. "Der Fachbereich Recht wird jeden Einzelfall mit dem Fachbereich Tiefbau prüfen. Sollten sich dabei andere Meinungen ergeben als vom Geschädigten angegeben, ist der Rechtsweg einzuhalten."

(RP)
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