Neuss Raub-Prozess: Psychiater beauftragt

Neuss · Die Hauptverhandlung im Prozess gegen einen 21-jährigen Neusser, dem schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird, geht vor dem Landgericht Mönchengladbach in die Verlängerung. Die Verteidigung stellte einen Antrag auf Erstellung eines medizinisch-psychiatrischen Gutachtens.

Der Angeklagte Maximilian K. hatte im Januar mit einem Komplizen ein Juweliergeschäft in der Rheydter Innenstadt ausgeraubt. Sie sprühten der Besitzerin Pfefferspray ins Gesicht, wodurch sie eine Augenreizung erlitt. Mit Gold- sowie Platinringen im Wert von 2750 Euro wurden sie von Passanten in der Nähe des Tatorts gestellt. Die Verteidigung räumte am Montag zum Prozessauftakt die Vorwürfe als "völlig zutreffend" ein. Doch der Anwalt des Angeklagten stellte einen Antrag auf ein medizinisch-psychiatrisches Gutachten.

Maximilian K. hätte seit seinem 15. Lebensjahr regelmäßig und zuletzt immer häufiger Marihuana konsumiert. Dazu seien jüngst Amphetamine gekommen. Der Raub sollte der Finanzierung der Sucht dienen. Die Abhängigkeit habe seine Entscheidungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt vermindert. Die Staatsanwaltschaft forderte Zurückweisung des Antrags. Ärztliche Berichte ergäben keine Anhaltspunkte für schweren Drogenkonsum. Und auch der Richter zeigte sich skeptisch. Es wäre für einen Fall der Beschaffungskriminalität ungewöhnlich, dass das Duo nicht Geld erbeuten wollte. Auch eine kurzentschlossene Tat sah das Gericht in dem Raub nicht. Aber es gab dem Antrag statt, da es dem Zug in die nächste Instanz vorbeugen wollte

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