Brauchtum in Neuss Sonderhilfsprogramm soll Musikvereine retten

Neuss · Mit insgesamt 500.000 Euro unterstützt das Land die gemeinnützig organisierte Laienmusikszene. Damit können Neusser Musikgruppen teilweise das kompensieren, was etwa durch den Wegfall des Schützenfestes als Loch in den Haushaltsplan gerissen wird.

 Musiker beim Schützenumzug am Rathaus in Neuss.

Musiker beim Schützenumzug am Rathaus in Neuss.

Foto: Endermann, Andreas (end)

In zwei Wochen wäre viel los gewesen: feiernde Schützen so weit das Auge reicht, Fressbuden unterschiedlichster Art und Volksmusik von Musikvereinen aus Neuss und Umgebung. Die Corona-Pandemie machte dem Brauchtum allerdings einen Strich durch die Rechnung. Die Schützen versuchen sich seitdem über die Quirinus-Kampagne über Wasser zu halten. Aber was ist mit den vielen Neusser Musikgruppen, wie beispielsweise den Fanfarenkorps, Tambourkorps und Musikkapellen? Auch sie finanzieren sich zum Großteil aus den Schützenfesteinnahmen.

Das Land NRW hat daher nun ein Sonderhilfsprogramm in die Wege geleitet. Mit insgesamt 500.000 Euro soll die gemeinnützig organisierte Laienmusikszene unterstützt werden. Die Zuschüsse werden nach Art des Musikvereins gestaffelt: Chöre erhalten eine Pauschale von 400 Euro, Instrumentalvereine 800 Euro und größere Oratorienchöre 2500 Euro. So sollen Verluste durch ausgefallene Konzerte aufgefangen werden.

„Neuss hat eine große Musikszene, die überwiegend vom ehrenamtlichen Engagement lebt. Dazu gehören zahlreiche Klangkörper, die wir von den Schützenfesten kennen, aber genauso auch unzählige Chöre, Orchester und Bands“, erklärt der Neusser Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings. „Wir wollen mit dem Sonderhilfsprogramm daran mitwirken, dass diese für die Gesellschaft so wichtige Struktur die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie übersteht und das gemeinsame Musizieren erhalten bleibt.“

Allerdings ist eine Mitgliedschaft bei einem Dachverband notwendig, um den Antrag stellen zu können. Die jeweiligen Verbände, wie etwa der Chorverband oder der Volksmusikerbund bieten jedoch ein schnelleres Aufnahmeverfahren an, damit auch Musikgruppen, die bisher keinem Verband angehören, die Pauschale beantragen können. Mitglieder der Dachverbände erhalten ein Formular, auf dem die Verluste nachgewiesen werden müssen. Dann wird in einem zweiten Schritt entschieden, ob dem Antrag stattgegeben wird. Auf Nachfrage der Redaktion bestätigt Geerlings, dass die Zuwendungen nach der Pandemie nicht zurückgezahlt werden müssen.

„Bei uns haben schon so viele Chöre Bedarf angemeldet, dass das Budget bereits ausgeschöpft ist“, sagt der Schatzmeister des Chorverbands NRW, Hans Frambach. Auch das Brauchtum in der Quirinus-Stadt kann von den Zuschüssen profitieren. „Mit den Schützenfesteinnahmen haben wir normalerweise die Jahresausgaben decken können“, erklärt Hans-Werner Prinz, Geschäftsführer des Bundesfanfarenkorps Neuss-Furth.

Das Sonderhilfsprogramm sei zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber zusammen mit anderen Zuschüssen und dem finanziellen Bestand des Vereins können die monatlichen Fixkosten gedeckt werden. Viele Musikvereine haben durch das ausschließlich ehrenamtliche Engagement keine laufenden Kosten, die es während der Pandemie zu decken gilt. Das berichteten Josef Welter vom Tambourkorps „Rheinklänge“ und Michael Prinzhorn vom Tambourkorps „In Treue fest 1968“.

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