Kommunalwahl 2020 in Neuss Breuer und Büchler peilen Sieg ohne Stichwahl an

Neuss · Der Erhalt der Stichwahl bei der Kommunalwahl stachelt Amtsinhaber Reiner Breuer (SPD) und CDU-Herausforderer Jan-Philipp Büchler an.

 Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen in NRW verfassungswidrig sei.

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen in NRW verfassungswidrig sei.

Foto: dpa/Silas Stein

Breuer betont, sein Ergebnis von 2015 – damals siegte er ohne Stichwahl mit 54,1 Prozent gegen den CDU-Kandidaten Thomas Nickel – auch gegen Büchler wiederholen zu wollen. „Das ist selbstverständlich mein Ziel“, sagt er.

Herausforderer Jan-Philipp Büchler reagiert gelassen und erklärt, dass er die Neusser „am liebsten schon im ersten Wahlgang überzeugen möchte, dass ich der richtige Bürgermeister für die Gestaltung der Zukunft von Neuss bin“. Sollte es zur Stichwahl kommen, ist Büchler überzeugt: „Den längeren Atem für einen eventuellen zweiten Wahlgang bringe ich selbstverständlich mit. Spätestens dann entfällt der Amtsinhaberbonus. Insofern sehe ich es positiv.“

Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster hat am Freitag entschieden, dass die von der schwarz-gelben Koalition im Landtag beschlossene Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen in NRW verfassungswidrig sei. „Die Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung und den Neusser Landtagsabgeordneten Jörg Geerlings“, sagt der Neusser SPD-Vorsitzende Sascha Karbowiak. Geerlings betont, dass die „Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für viele überraschend kam“. Sie stehe auch im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs. „Mit 4:3 Stimmen fiel die Entscheidung zudem äußerst knapp aus“, sagt Geerlings. Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender Grünen im Kreistag, sieht in der Entscheidung eine Stärkung der Demokratie.

(abu)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort