Neuss Gegen Napp wird nicht ermittelt

Neuss · Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht auf Korruption.

 Räumte Fehler ein, wies Korruptionsvorwürfe zurück: Herbert Napp.

Räumte Fehler ein, wies Korruptionsvorwürfe zurück: Herbert Napp.

Foto: Stadt Neuss/Mika Schiffer

Die Staatsanwaltschaft sieht keine Veranlassung, gegen Bürgermeister Herbert Napp von amtlicher Seite aus Ermittlungen wegen Korruptionsverdacht aufzunehmen. Das betonte gestern Staatsanwalt Ralf Herrenbrück. Damit bleibt die Behörde auf der Linie, die sie formuliert hat, als sie sich schon einmal aufgrund eines anonymen Hinweises mit einer Auftragsvergabe durch den Bürgermeister beschäftigen musste, die Napp nun in die Schlagzeilen bringt. Es sei nichts strafrechtlich Relevantes zu erkennen oder vorgetragen worden, sagt Herrenbrück. Vorläufig sehe die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht..

Das Rechnungsprüfungsamt hatte in einem Sonderprüfbericht moniert, dass Napp im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Höffner-Möbelhauses als Alleinunterzeichner ausgerechnet jene internationale Anwaltskanzlei beauftragt hatte, bei der seine Frau Partner ist. Dass das ein Fehler war, betonte Napp gestern noch einmal auf einer Pressekonferenz, bei der er jeglichen Korruptionsvorwurf zurückwies. Und er legte Wert auf die Feststellung, dass der Wechsel seiner Tochter Anfang des Jahres zu einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die auch für die Stadt tätig ist, nichts mit Protektion durch ihn zu tun habe. "Das hat das kluge Kind nicht nötig", sagte Napp. Deren Arbeitgeber wird im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes nur noch mit einem Mandat erwähnt - einer Wirtschaftlichkeitsanalyse für die schon Anfang 2013 geschlossene Stadtgärtnerei. Ansonsten finde diese Gesellschaft in der Stadtverwaltung und den städtischen Tochtergesellschaften nicht statt, sagte Napp.

Napp räumte Fehler bei der Vergabe des Auftrages an die rund 1000 Anwälte zählende Kanzlei ein, bei der seine Frau tätig ist. Vor allem treffe ihn die Feststellung, dass bei diesem Vertrag das in der Verwaltung geltende Vier-Augen-Prinzip nicht beachtet worden sei. Die Endausfertigung des Vertrages trage in der Tat nur seinen Namen, allerdings sei der Entwurf von zwei anderen Mitarbeitern der Verwaltung abgezeichnet worden - was deren Paraphe dokumentiert. "Das soll meine Nachlässigkeit nicht entschuldigen", ergänzte er.

Die Unterschriftsregelungen sollen künftig eingehalten, die schriftliche Dokumentation von Vergaben optimiert werden, kündigte Napp an. Das hatte der Rechnungsprüfungsausschuss als Reaktion auf den Prüfbericht so schon per Beschluss festgehalten. Bei externen Beratungsleistungen soll künftig Wettbewerbsangeboten stärker Rechnung getragen werden. Und bei Vergaben von Rechtsberatungsleistungen soll die Beteiligung des Rechtsamtes sichergestellt werden.

(-nau)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort