Lobberich Neue Regelung für Radler an Lobbericher Kreisverkehr

Lobberich · Bislang konnten Radfahrer auf einem Stück in beiden Richtungen fahren. Wegen steigender Unfallzahlen wird das geändert.

Am Kreisverkehr zwischen An St. Sebastian/Hochstraße/Steegerstraße/Niedieckstraße/Wevelinghover Straße in Lobberich häufen sich die Unfälle. Dies hat die Kreispolizeibehörde in der vergangenen Sitzung der Unfallkommission auf Kreisebene mitgeteilt. Nun hat sich auch der Nettetaler Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr mit dem Thema beschäftigt. Grund für die steigende Zahl an Unfällen sind demnach Radfahrer, die die Radwege gegen die Fahrtrichtung benutzen und dadurch mit anderen Radlern oder Autos kollidieren.

Bisher durften Radfahrer zwischen der Fußgängerzone Hochstraße und Wevelinghover Straße in beiden Richtungen fahren. Autofahrer machte ein Vorfahrt-gewähren-Schild mit dem Zusatz „Radfahrer kreuzen aus beiden Richtungen“ darauf aufmerksam. Zudem war eine Führung des Radverkehrs aus der Fußgängerzone Hochstraße heraus über die Straße An St. Sebastian gegen die Fahrtrichtung laut Auskunft des Nettebetriebs politisch gewünscht. Die derzeitige Führung entspreche jedoch nicht den rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, machte die örtliche Unfallkommission bei einem Ortstermin deutlich. Grundsätzlich müsse jeder, der ein Fahrzeug führt, in einem Kreisverkehr rechtsherum fahren. „Es ist nicht erklärbar, warum dies an allen Ästen des Kreisverkehrs zwingend erforderlich ist, nur nicht bei der Ausfahrt aus der Hochstraße“, heißt es in der Vorlage. Nun sollen die Markierungen für den gegenläufigen Radverkehr entfernt werden. Die Umsetzung liegt beim Kreis Viersen. Die Stadt hat umliegende Schulen informiert.

Radfahrer müssen dann aus der Hochstraße kommend in Richtung Steegerstraße in den Kreisverkehr einfahren. Alternativ bestehe die Möglichkeit, vom Fahrrad abzusteigen und den Fußgängerüberweg zu nutzen, heißt es in der Vorlage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort