Mönchengladbach Endlich Ferien, endlich arbeiten

In den Sommerferien verdienen viele Jugendliche als Ferienjobber ihr erstes Geld. Auch in Mönchengladbach gibt es noch eine Reihe Jobs für die Sommerzeit. Jugendliche wie Arbeitgeber müssen sich aber an eine Reihe Regeln halten.

 Kellnern ist für viele Jugendliche der erste Einstieg ins Arbeitsleben. Laut Gewerkschaft NGG suchen auch viele Betriebe noch Saisonkräfte.

Kellnern ist für viele Jugendliche der erste Einstieg ins Arbeitsleben. Laut Gewerkschaft NGG suchen auch viele Betriebe noch Saisonkräfte.

Foto: Tobias Seifert / NGG

Kundige Wortakrobaten würden bei einem Ferienjob von einer „Win-Win-Situation“ sprechen: Der Schüler verdient gutes Geld. Und der Arbeitgeber hat für einige Wochen eine günstige Arbeitskraft in seinen Reihen. Beide Seiten haben also eine Menge davon, wenn man sich als Schüler nicht die Sommerferien nur amüsiert. Für viele Jugendliche ist es das erste Mal, dass sie mit Dingen wie Steuern, Finanzamt, Sozialabgaben und überhaupt der Jobsuche in Berührung kommen.

Was ist das Besondere an einem Ferienjob? Im Grunde sind Jobber ganz normale Arbeitnehmer, die bei der Sozialversicherung gemeldet werden müssen. Handelt es sich um einen 450-Euro-Job (also einen Minijob) entfallen die Sozialabgaben. Bei Jobs bis 900 Euro Monatslohn sind die Abgaben immer noch verhältnismäßig günstig für Arbeitgeber, sagt Daniel Aretz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei KornVitus.

Wie alt müssen Jugendliche sein? Wer über 15 Jahre alt ist, darf jobben. Wenn die Eltern zustimmen, dürfen Jugendliche ab 13 Jahre bis zu zwei Stunden (in der Landwirtschaft drei Stunden) täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Manchmal haben Unternehmen aber auch eigene Altersgrenzen und nehmen Schüler erst ab 16 oder sogar ab 18 Jahren.

Wie lange darf ich arbeiten? Wer älter als 15 Jahre alt ist, darf an fünf Tagen pro Woche acht Stunden am Tag arbeiten. Erlaubt sind aber maximal vier Wochen pro Jahr. Schüler unter 18 Jahren dürfen also nicht die ganzen Sommerferien durcharbeiten. Schwere und gefährliche Arbeiten sind tabu. Dazu gehören außergewöhnliche Kälte und Hitze, Akkordarbeit, unsittliche Arbeit, Arbeiten unter Tage. Genau regelt dies das „Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend“ nicht. „Gefährliche Arbeiten sind im allgemeinen solche, die die physische und psychische Leistungsfähigkeit des Jugendlichen übersteigen“, sagt Fachanwalt Aretz. Und die ist bei jedem Jugendlichen verschieden. Wer sich in einem Job nicht wohl fühlt, sollte gut überlegen, ob er das Richtige tut.

Wie viel kann ich verdienen? Das ist natürlich sehr unterschiedlich. Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro gilt für Jugendliche unter 18 Jahren nicht. „Trotzdem sollten auch Schüler mindestens die 8,84 Euro pro Stunde bekommen“, sagt Manja Wiesner von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „In Restaurants und Gaststätten müssten es sogar 9,25 Euro sein.“ In manchen Branchen gibt es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Ist dies der Fall, gilt der laut Fachanwalt Aretz auch für Ferienjobber: „Es lohnt sich, nachzuschauen, ob die Arbeitsbedingungen dem Tarifvertrag entsprechen.“ Grundsätzlich gilt: Jeder Ferienjobber sollte einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber machen, in dem Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn klar geregelt sind.

Muss ich Steuern zahlen? Ja, wenn der Verdienst gewisse Grenzen überschreitet. Meistens gibt es aber die gezahlten Steuern im Einkommensteuerjahresausgleich im nächsten Jahr zurück. Kaum ein Schüler wird mit einem Ferienjob nämlich über dem Grundfreibetrag von derzeit 9000 Euro liegen. Für den Job braucht der Schüler die elektronische Einkommensteuerkarte. Die gibt es mit der Steueridentifikationsnummer (bekommt jeder von Geburt an) beim Finanzamt.

Gibt es denn jetzt eigentlich noch Ferienjobs? Natürlich. Die Gewerkschaft NGG verweist darauf, dass ein großer Teil der 430 Gastro-Betriebe in der Stadt noch Saisonkräfte suchen werden. Die Arbeitsagentur vermittelt nicht im speziellen Ferienjobs. Allerdings können unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de in der Umkreissuche Mönchengladbach unter Stichwort „Schüler“ oder „Ferienjob“ eine Reihe Treffer gefunden werde – zum Beispiel als Konfektionierer in der Logistik. Petra Kern von der Arbeitsagentur rät: „Einfach im Bekanntenkreis oder in Geschäften und Unternehmen nachfragen und nach Aushängen suchen.“

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