Viele Gastronomiebetriebe suchen noch Aushilfen Worauf Ferienjobber achten müssen

Kreis Heinsberg · Viele Jugendliche im Kreis Heinsberg starten mit dem Ferienjob. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten gibt den Tipp, sich über die Rechte zu informieren.

 Der Klassiker: Kellnern - wie hier bei Theoxane Gemin - gehört in den Ferien zu den beliebtesten Jobs für Schüler.

Der Klassiker: Kellnern - wie hier bei Theoxane Gemin - gehört in den Ferien zu den beliebtesten Jobs für Schüler.

Foto: RP/Dietrich janicki (Archiv)

„Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, der darf maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Jugendliche, die länger als sechs Stunden täglich im Restaurant oder an der Bäckereitheke jobben, haben außerdem Anspruch auf eine Stunde Pause“, sagt Diana Hafke von der NGG Aachen – der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Allein 380 Gastro-Betriebe gibt es im Kreis Heinsberg – ein großer Teil von ihnen suche noch Saisonkräfte, schätzt Hafke.

Die Gewerkschaft rät, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen. „Gerade in der Gastronomie kommt es immer wieder vor, dass Chefs auch mal kreativ werden, wenn es um den Lohn geht. Da werden gern mal Überstunden ,geschlabbert‘ oder Löhne mit Naturalien ,bezahlt‘. Deshalb sollten im Vertrag Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn ganz klar geregelt sein“, sagt Diana Hafke. Die NGG-Geschäftsführerin kritisiert hierbei, dass 15- bis 17-Jährige noch immer vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. „Doch auch Schüler sollten mindestens die überall vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde bekommen. In Restaurants und Gaststätten müssten es sogar 9,25 Euro sein – so hoch ist nämlich der NRW-Mindestlohn für das Gastgewerbe.“

Ebenfalls wichtig: Riskante Arbeiten, etwa mit Gefahrstoffen, sind für Ferienjobber nach dem Jugendschutzgesetz tabu. Wenn doch einmal etwas passiert, dann greift die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Der Schutz gilt ab dem ersten Arbeitstag und auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. Zudem ist der Ferienjob klar begrenzt – für Schüler auf vier Wochen im Sommer. „Denn am Ende sind die Ferien ja auch zur Erholung da“, so Hafke.

Information Jobangebote finden Jugendliche zum Beispiel unter: www.schuelerjobs.de. Wer volljährig ist, kann auch die Online-Börse der Arbeitsagentur nutzen: www.jobboerse.arbeitsagentur.de.

(RP)
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