Kolumne Verbraucherschützer Mönchengladbach Schuldenfrei in drei Jahren

Mönchengladbach · Wer in der Verbraucherinsolvenz steckt, kann nun früher als bisher einen Neustart angehen. Der Bundestag hat das Restschuldbefreiungsverfahren verkürzt.

 16,75 Prozent der Mönchengladbacher sind überschuldet.

16,75 Prozent der Mönchengladbacher sind überschuldet.

Foto: dpa/Angelika Warmuth

Es ist eine kleine Revolution, die da kurz vor Weihnachten im Bundestag beschlossen worden ist und vielen überschuldeten Verbrauchern auch in Mönchengladbach zugutekommen dürfte. Ab sofort ist eine nachhaltige Entschuldung und damit ein wirtschaftlicher Neuanfang für überschuldete Verbraucher in einem Zeitraum von nur drei Jahren möglich. Genau auf diese Zeit hat der Gesetzgeber das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren verkürzt.

Es kommt zum Tragen, wenn überschuldete Verbraucher im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz von ihren Schulden befreit werden möchten. Während in der Verbraucherinsolvenz, vereinfacht gesagt, sämtliche Vermögenswerte eines Schuldners abzuführen und zu verwerten sind, hat der Schuldner im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens alle pfändbaren Einkünfte zur Befriedigung seiner Gläubiger abzutreten. Egal ob es sich um Lohn, Rentenansprüche oder Gewinne aus Gewerbebetrieb handelt. Alles, was die Pfändungsfreigrenzen überschreitet, muss für die Zeit von drei Jahren für die Schuldentilgung eingesetzt werden und steht dem Schuldner damit nicht mehr zur Verfügung.

Die Freigrenze liegt bei aktuell 1.180 Euro und steigt je nachdem wie viele Unterhaltspflichten ein Schuldner zu bedienen hat. Bei einer vierköpfigen Familie, in der der Schuldner alleine das Haushaltseinkommen erwirtschaftet, sind 2.120,00 Euro geschützt. Die Freigrenze steigt aber auch mit dem Einkommen, sodass derjenige, der mehr verdient, auch mehr behalten darf. Gleichzeitig soll dies der Motivation dienen, möglichst die volle Arbeitskraft für die Schuldentilgung einzusetzen.

Das Gute an der neuen gesetzlichen Regelung ist, dass sie nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft worden ist. Es ist keine Mindestquote bei der Schuldentilgung vorgesehen. Auch wenn die Schulden überhaupt nicht zurückgezahlt werden können, weil das Einkommen nicht pfändbar ist oder nur aus geringen Sozialleistungen besteht, ist eine Entschuldung nach drei Jahren möglich.

Nach den im Jahr 2020 veröffentlichten Zahlen von Creditreform waren 16,75 Prozent der Gladbacher über 18 Jahre überschuldet. Hinzu kommt eine Vielzahl betroffener Kinder, die ebenfalls unter der Schuldenlast leiden. Corona verschärft die finanzielle Situation der privaten Haushalte zusätzlich. In unserer Beratung haben vor allem Minijobber und Angestellte in der Gastronomie berichtet, dass sie ihren Job verloren haben. Aber auch die Mittelschicht gerät zunehmend unter Druck. Wer längere Zeit in Kurzarbeit ist, bekommt schnell Probleme mit den laufenden Kreditverpflichtungen, den Raten fürs Auto oder das Eigenheim. Nicht immer ist eine Verbraucherinsolvenz eine Lösung, aber sie bietet Chancen, wo viele Schuldner verzweifeln.

Egal ob Sie selbst betroffen sind oder jemanden kennen, der in finanzielle Schieflage geraten ist, das Wichtigste ist, sich professionellen Rat zu suchen und nicht den Kopf in den Sand zu stecken.

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