Pflege- und Gesundheitsbranche in Mönchengladbach Nach Teil-Impfpflicht bisher wenige Ungeimpfte gemeldet

Mönchengladbach · Die Stadt will vorerst keine Tätigkeitsverbote verhängen gegen Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen, die nicht gegen das Coronavirus immunisiert sind. Über die Gründe und wie hoch die Zahl der als ungeimpft Gemeldeten liegt.

 Bis 15. März mussten Mitarbeiter in den von einer Impfpflicht betroffenen Branchen einen Immunisierungs-Nachweis vorlegen.

Bis 15. März mussten Mitarbeiter in den von einer Impfpflicht betroffenen Branchen einen Immunisierungs-Nachweis vorlegen.

Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Aus den von der Teil-Impfflicht betroffenen Branchen im Gesundheits- und Pflegewesen sind dem Mönchengladbacher Gesundheitsamt bis zum 21. März nur 25 noch nicht gegen das Coronavirus geimpfte Beschäftigte aus 16 Einrichtungen gemeldet worden. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass es in Mönchengladbach in den betroffenen Branchen rund 18.500 Mitarbeiter gibt. Die Zahl der als ungeimpft Gemeldeten liegt bis jetzt im Promillebereich.

Aufgrund der bislang bekannt gewordenen hohen Impfquoten in den betroffenen Branchen und der geltenden Regeln für die Umsetzung und Kontrolle der Teil-Impfpflicht ist die noch geringe Zahl von Meldungen wenig verwunderlich. Die Mönchengladbacher Krankenhäuser und größere Altenheim- und Pflegedienstträger wie etwa Caritas, Awo und Diakonisches Werk hatten schon vor Wochen von Impfquoten knapp unter 100 Prozent berichtet, die städtische Sozial Holding gar eine Quote von 100 Prozent in ihren Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen und 99 Prozent in ihren Altenheimen.

Bis zum 15. März mussten impfpflichtige Mitarbeiter ihren Chefs einen Nachweis über eine Immunisierung gegen das Coronavirus vorlegen. Die Arbeitgeber haben nach den Vorgaben des Landesgesundheitsministeriums jedoch noch bis zum 31. März Zeit, dem Gesundheitsamt nicht geimpfte Mitarbeiter zu melden. Das Gesundheitsamt gehe davon aus, dass bis zu diesem Datum noch weitere Meldungen kommen werden, erklärte ein Stadtsprecher auf Anfrage unserer Redaktion.

Benachrichtigt wird das Amt über ein Internetportal. Und das ist nicht ohne Weiteres zugänglich. „Für die Nutzung des Meldeportals benötigen die Einrichtungen ein Elster-Unternehmenskonto. Wer das noch nicht hatte, musste es erst bei der Finanzverwaltung beantragen, was ein paar Tage dauern kann“, sagte der Stadtsprecher am Montag.

Doch auch am 31. März oder 1. April dürfte sich in den meisten Einrichtungen nicht schlagartig etwas ändern, werden wohl auch die noch Ungeimpften vorerst weiter beschäftigt. Denn das Gesundheitsamt hat bereits angekündigt, dass es nach Ablauf der Frist in die Einzelfallprüfung einsteigen wird. Das Landesgesundheitsministerium hat den Gesundheitsämtern nämlich nicht nur in Form einer „Kann“-Bestimmung die Möglichkeit eingeräumt, ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro zu verhängen. Das Ministerium hat den Behörden auch aufgegeben, bei der Entscheidung über ein mögliches Tätigkeitsverbot für einen Ungeimpften, „personenbezogene Aspekte, etwa die Art der Tätigkeit, und die konkrete Situation in der Einrichtung“ zu berücksichtigen. Ein automatisches Arbeitsverbot ohne Rücksicht auf die Umstände ist also nicht vorgeschrieben.

Fürs Prüfen der Fälle ist dem Gesundheitsamt eine Frist bis zum 15. Juni gegeben. „Die werden wir auch brauchen. Erst danach ist dann mit Entscheidungen zu rechnen“, hat der Stadt-Sprecher schon am 16. März angekündigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort