Handyverträge in Mönchengladbach Verbraucherschützer warnen vor schlechter Beratung in Mobilfunkshops

Mönchengladbach · Wer einen Handyvertrag im Geschäft abschließt, für den gelten seit Dezember neue Regeln. Die werden bisher aber praktisch kaum beachtet, warnt die Verbraucherzentrale. Stattdessen würden oft zu teure Verträge verkauft. Was Kunden wissen müssen.

 Zusammenfassungen des Mobilfunkvertrages müssen auch im Geschäft ausgehändigt werden.

Zusammenfassungen des Mobilfunkvertrages müssen auch im Geschäft ausgehändigt werden.

Foto: dpa-tmn/Asus

Kunden werden in vielen Mobilfunkshops noch immer nicht richtig über den Vertragsabschluss informiert. Das ist das Ergebnis einer Erhebung der Verbraucherzentrale NRW. Zum 1. Dezember des vergangenen Jahres sind Änderungen zu Gunsten des Kunden wirksam geworden. Sie gelten, wenn die Verträge im Shop abgeschlossen wurden. So muss dem Kunden eine Vertragszusammenfassung vorgelegt werden, bevor er die Vereinbarung unterschreibt. Doch das passiert so gut wie gar nicht, warnt Nazime Kirici, Leiterin der Verbraucherberatung in Mönchengladbach.

Kirici berichtet über die Ergebnisse der landesweiten Erhebung: „In 198 Mobilfunkshops hat eine Marktbegehung stattgefunden. Vertragszusammenfassungen gab es nur in sechs Fällen, davon fünfmal nur auf Nachfrage.“ Einmal sei der Wunsch nach einer solchen Vertragszusammenfassung abgeblockt worden mit der Bemerkung: „Das ist nur etwas für die Verbraucherzentrale.“ Oft wurden dann völlig überdimensionierte Verträge abgeschlossen.

Edda Nowak, Beraterin in der Verbraucherzentrale, rät deshalb, seinen persönlich Bedarf genau zu ermitteln, um nicht für teure Leistungen zu bezahlen, die man gar nicht braucht. Wer seinen Bedarf kenne, könne auch zielgerichteter die Preise vergleichen. Was immer wieder auffällt: Wenn es um schlechte Beratung zum Nachteil des Kunden geht, gibt es keine Anbieter, die besonders gut oder besonders schlecht abschneiden.

Edda Nowak stellt immer wieder fest, dass Verbraucher ihre Rechte in einem Punkt überschätzen: „Wer in einem Shop einen Vertrag abschließt, hat kein Widerrufsrecht.“ Das gibt es nur im Internethandel. Für die Verbraucherschützerin ist es an der Zeit, dieses Widerrufsrecht auch auf den stationären Handel auszudehnen. Es sei nämlich wichtig, die Vertragsunterlagen genau und in Ruhe zu prüfen, um nicht Opfer von Abzocke zu werden. „Der Kundenärger in Telefonshops reißt leider nicht ab“, sagt Edda Nowak.

Konzerne scheinen das gelegentlich auch zu bemerken. Dann werde in Extremfällen das Personal ausgetauscht, wenn Kunden nicht richtig beraten wurden: Das kann so aussehen, dass ein Tablet, das dem Kunden nach Vertragsabschluss zusteht, von Mitarbeitern der Shops für eigene Zwecke einbehalten wird. Die Verbraucherzentrale hat Ansprechpartner, die bemüht sind, zu einer fairen Lösung zu kommen.

Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale ist in Rheydt an der Bahnhofstraße 21 zu finden. Tel.: 02166 3984101.

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