Mönchengladbach Blumenkübel bleiben verboten

Mönchengladbach · Grüne scheitern im Stadtrat mit Antrag für eine Experimentierklausel.

Es ist das Thema, das viele Gastronomen und ihre Gäste ärgert: die allzu rigide Gestaltungssatzung, die der Stadtrat vor mehr als zwei Jahren für den Kern der Rheydter Innenstadt beschlossen hat. Dennoch wird sich auch nach der Evaluierung, also der kritischen Bestandsaufnahme, nach zwei Jahren Praxiserfahrung nicht so viel ändern, wie es sich mancher Betroffener wünschen würde.

Allen voran Harald Gerstung, der Pächter des Ratskellers. Er möchte seine Außengastronomie gerne mit Blumenkübeln umranden. Das ist und bleibt laut der Satzung verboten. Zwar wurde das Regelwerk für bestimmte Bereiche - etwa die Hauptstraße - leicht gelockert. Aber für den Marktplatz, wo sich Gerstungs Gastronomie befindet, und die Marktstraße, auch für den Harmonieplatz bleibt es bei der strengeren Variante. Das zumindest entspricht dem mehrheitlichen Votum des Stadtrats. Die Satzung sieht auch vor, dass bei Außenmöblierung und Sonnenschirmen von Gastronomie "ausschließlich helle, naturfarbene Materialien zu verwenden" seien. Damit solle "ein einheitliches Gesamtbild (Ensemble-Wirkung)" erzielt werden. Windschutze und Trennwände sowie Abgrenzungen und Einfriedungen jeglicher Art sind unzulässig. Das Ziel ist "ein klares Orientierungsbild mit großzügigen, frei gehaltenen Gehwegflächen", zudem soll die "Stadtbild- und Aufenthaltsqualität der Rheydter Innenstadt gefördert werden".

"Die Lockerungen reichen bei Weitem nicht aus", kritisierte FDP-Fraktionschefin Nicole Finger. Mit der Groko aus CDU und SPD sei in Sachen Gestaltung am Marktplatz "kein Blumentopf" zu gewinnen. Finger hatte sich vor der Sitzung mit Harald Gerstung unterhalten und erfahren, welche Varianten ihm seitens der Stadt für die Blumenkübel angeboten worden seien: Er könne sie doch zwischen die Tische stellen - oder Tische und Blumenkübel in einer geraden Linie entlang der Rathaus-Fassade platzieren. Finger kann darüber nur den Kopf schütteln.

Ebenso die Grünen. Die hatten beantragt, in die Satzung eine "Experimentierklausel" aufzunehmen. Die sollte beinhalten, dass bei strittigen Fällen auch von der Regel abgewichen werden kann - für ein halbes Jahr. Danach sollte die Verwaltung die zuständige Bezirksvertretung und der Planungsausschuss informieren, damit die Politik über das weitere Vorgehen entscheidet. Eine Art "Rheinische Lösung" also, die aber keine Mehrheit fand.

(dr)
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