Korschenbroich CDU stellt Gestaltungssatzung vor

Korschenbroich · Die Attraktivität des Korschenbroicher Ortskerns soll bewahrt bleiben. Fassade sollen ihren ursprünglichen Charakter behalten. Der Planungsausschuss berät das Thema am 3. Juli, der Rat entscheidet am 12. Juli.

Die Gestaltungssatzung soll dafür sorgen, dass das historische Erscheinungsbild der Korschenbroicher Innenstadt erhalten bleibt.

Die Gestaltungssatzung soll dafür sorgen, dass das historische Erscheinungsbild der Korschenbroicher Innenstadt erhalten bleibt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Für Liedberg und Glehn gibt es sie bereits und auch der Ortskern von Korschenbroich soll bald durch eine Gestaltungssatzung vor Bausünden geschützt werden. Sie ermöglicht mehr Einschränkungen als die Landesbauordnung. Dezernent Georg Onkelbach gab nun auf einer Info-Veranstaltung der CDU zu verstehen: „Aufgrund der Offenlage der Gestaltungssatzung in der Zeit vom 11. Mai bis zum 11. Juni ist es zu keinerlei Eingaben gekommen.“ Bernd Scheufeld, Vorsitzender der CDU-Ortsverbandes Korschenbroich und Pesch, registrierte, dass das Thema offenbar kein Aufreger ist: Lediglich acht Bürger kamen, wirkliche Kritik an der Satzung gab es nicht.

Wer sein Haus im Zentrum von Korschenbroich in kräftigem Pink streichen möchte, dürfte bald Probleme bekommen. Was ebenfalls verboten werden wird, ist, typische Klinker- oder Fachwerkfassaden mit wärmedämmenden Materialien zu „verpacken“ und der Fassade so ihren ursprünglichen Charakter zu nehmen. Erker, Vordächer und Balkone sind bald nur noch in untergeordnetem Maße zulässig. Flachdachhäuser im Bauhausstil haben im Ortszentrum als mögliche Neubauten ebenfalls nichts verloren. In der Gestaltungssatzung gibt es jede Menge weitere Einschränkungen, die für Neubauten und für Sanierungen gelten. „Korschenbroichs Ortskern ist attraktiv und hat eine hohe Anziehungskraft, und das soll so bleiben“, erklärte Onkelbach. Die Gestaltungssatzung schaffe dafür die Voraussetzung.

Der Grünen-Politiker Georg Waldmann begrüßt eine Gestaltungssatzung. Trotzdem hatte er eine kritische Frage: „Besteht nicht die Gefahr, dass der Ortskern zu einem Freilichtmuseum wird?“ Leite die Gestaltungssatzung nicht eine Stagnation ein? Onkelbach erklärte, dass die Satzung die Möglichkeit biete, in Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen. Wichtig sei, vor der geplanten Maßnahme mit der Bauverwaltung Kontakt aufzunehmen: „Eine nachträgliche Tolerierung ist ausdrücklich nicht vorgesehen.“ Die vorhandenen Gebäude genießen so wie sie sind Bestandsschutz. Wird eine Ausnahme beantragt, berät der politisch besetzte Gestaltungsbeirat und spricht eine Empfehlung aus.

Wie es weitergeht: Das Thema wird auf die Tagesordnung des Planungsausschusses am 3. Juli kommen, der Rat entscheidet am 12. Juli. Anschließend wird die Satzung noch einmal einen Monat lang veröffentlicht, bevor sie in Kraft tritt.

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