Mönchengladbach Blumenkübel bleiben in Rheydt verboten

Mönchengladbach · Die Rheydter Gestaltungsrichtlinie ist umstritten: Zwar besserte die Verwaltung in einigen Punkten nach. Aber vor allem die strenge Auslegung für Markt, Marktstraße und Harmoniestraße sorgt für Ärger. Öffnungsklauseln werden gefordert.

 Die umstrittenen Blumenkübel vor dem Ratskeller müssen im Keller bleiben. Gastronom Harald Gerstung darf sie nicht aufstellen.

Die umstrittenen Blumenkübel vor dem Ratskeller müssen im Keller bleiben. Gastronom Harald Gerstung darf sie nicht aufstellen.

Foto: Schiffeler

Rund 2000 Euro hat der Rheydter Gastronom Harald Gerstung investiert und dem von ihm beauftragten Schreiner mit auf den Weg gegeben: "Baue bitte die Blumenkübel so, wie die auf dem Alten Markt aussehen. Ich will keine Schwierigkeiten." Der Auftrag wurde genauso erfüllt, und Gerstung stellte die Blumenkübel beim Turmfest als Abgrenzung seiner Außengastronomie zum restlichen Markt auf.

Der Pächter des Rheydter Ratskellers durfte dies für die Dauer des Festes, weil die MGMG Veranstalter auf dem gesamten Platz war. Anschließend musste er die Kübel wieder räumen, weil sie nicht der Rheydter Gestaltungsrichtlinie entsprechen.

 Juwelier Ralf Winkelns durfte keine Blumenkübel als Einbruchschutz aufstellen. Der Kompromiss: eine Bank. Archivfoto: Winkels

Juwelier Ralf Winkelns durfte keine Blumenkübel als Einbruchschutz aufstellen. Der Kompromiss: eine Bank. Archivfoto: Winkels

Foto: Ralf Winkels

Als die Stadtverwaltung ihre Vorgaben jetzt überprüfte, hoffte er, dass es für sein Problem eine Lösung gibt. Denn die städtischen Planer stellten nun fest, was die Richtlinie gebracht hat. Für Gerstung nichts. "Ich brauche eine klare Abgrenzung zwischen den Tischen draußen und dem Bereich des Brunnens. Denn für meine Gäste ist die Situation nicht so gut. Wir haben uns aber nicht einigen können", sagt er.

Zwei Varianten hatte die Verwaltung erarbeitet. So wurde überlegt, ob die Tische vom Brunnen weggerückt werden können. Gerstung: "Das wäre zu teuer geworden, weil man mehrere Platten hätte austauschen müssen." Auch Blumenkübel wollten die Planer zulassen - allerdings nicht seine, weil sie, so die Stadt, die Außengastronomie zu sehr vom Markt abschotten.

 Einzelhändlerin Erika Kick musste Werbefahnen vor dem Geschäft entfernen, da sie nicht erlaubt sind.

Einzelhändlerin Erika Kick musste Werbefahnen vor dem Geschäft entfernen, da sie nicht erlaubt sind.

Foto: Ilgner

Wenn Rheydts Bezirkspolitiker heute über die Untersuchung der Gestaltungsrichtlinie zwei Jahre nach ihrer Einführung sprechen, wird auch Gerstungs Problem eine Rolle spielen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sie wesentliche Änderungen empfehlen. Die Richtlinie hatte die Stadt Ende 2015 beschlossen, um einheitliche Kriterien für die Rheydter City durchzusetzen.

Sie betreffen unter anderem Warenauslagen, Werbeständer, Außenmöblierungen, Sonnenschirme und Blumenkübel. Der strenge Blick der Planer richtete sich auf den gesamten Innenstadtkern im Allgemeinen und Marktplatz, Marktstraße und Harmoniestraße im Besonderen. "Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gestaltungsrichtlinie sind bereits erste Erfolge erreicht worden, die mittel- und langfristig auf eine insgesamt sehr positive Entwicklung schließen lassen", schreibt Baudezernent Gregor Bonin in der Verwaltungsvorlage.

Erwähnt wird zum Beispiel, dass mobile Werbeständer verschwunden sind und keine Stolperfallen mehr darstellen. Die Außenmöblierung sei durchgehend hochwertiger, Windschutze und Trennwände wurden nicht mehr beantragt, stattdessen reichen die Gastronomen Decken, wenn's ihren Gästen zu sehr zieht. Die städtischen Planer kamen den Gastronomen auch entgegen - bis auf den Sonderbereich Markt/Marktstraße - und lassen bei der Farbe für die Sonnenschirme mehr Spielraum.

Aber Markt, Marktstraße und Harmoniestraße bleiben für die Gestaltungsexperten ein Tabu. Nur helle, naturfarbene Materialen und Farbtöne sind erlaubt, es dürfen keine erhöhten Sonnensegel und keine - so die Sprache der Planer - Begrünungselemente geben. Die Kirschbaumallee auf der Terrasse sei qualitätsvoll und würde durch andere Pflanzen nur "gestört". Auch eine Lex Gerstung (Ratskeller) blieb aus.

Beim Rheydter Citymanagement ist man vom Ergebnis der Untersuchung nicht begeistert. "Es ist gut, dass die mobilen Werbeständer gerade vor Handyläden weg sind. Aber das System ist uns zu starr. Wir wünschen uns Öffnungsklauseln", sagt Vorsitzender Christoph Hartleb. Auch Harald Gerstung wäre dann zufrieden: "Es reicht mir ja schon, wenn ich die Blumenkübel von Juni bis September aufstellen darf."

(biber)
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