Leverkusen WGL-Klage: "Stadt machte zweierlei Aussagen"

Leverkusen · Zur Klage der Wohnungsgesellschaft Leverkusen gegen die Stadt stellt WGL-Chef Wolfgang Mues die Geschehnisse dar.

 Um dieses Ladenlokal und seine Weiternutzung ist zwischen WGL und Stadt ein Streit entbrannt, der vielleicht vor Gericht endet.

Um dieses Ladenlokal und seine Weiternutzung ist zwischen WGL und Stadt ein Streit entbrannt, der vielleicht vor Gericht endet.

Foto: Uwe Miserius

Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL) hat die Klage gegen die Stadt Leverkusen (wir berichteten) in der vergangenen Woche einstimmig beschlossen. "Wir klagen nicht gerne gegen die Stadt, und wir tun es mit Zurückhaltung. Aber wir tun es, weil wir Schaden von unserer Gesellschaft abhalten müssen", sagt WGL-Chef Wolfgang Mues.

Irritiert hat die WGL, dass Oberbürgermeister Buchhorn Anfang der Woche ein Top-Verteilerschreiben an die Politik rausschickte, in dem es um den "einmaligen Vorgang" (Buchhorn) der WGL-Klage gegen die Stadt ging. Mues zeichnet jetzt das Geschehen nach, das zur Klage führte. Kurzfassung: "Wir klagen aus einer gewissen Situation heraus, nämlich der, dass wir uns auf eine Aussage der Stadt verlassen und auf deren Basis einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Und Monate später teilt uns die Stadt mit, das sei so alles nicht möglich", berichtet Mues und beginnt vorne:

Es geht um das Ladenlokal am Königsberger Platz in Rheindorf, in dem ehemals ein Kaiser's-Supermarkt untergerbacht war. Im August 2012 fragte die WGL bei der Stadt an, ob sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen müsse, weil sie als Eigentümer das Ladenlokal an die Drogeriemarktkette Rossmann vermieten wolle. "Die Stadt teilte uns mündlich mit, das sei nicht nötig. Wir haben die Anfrage im September 2012 schriftlich nochmal gestellt, da hieß es, die geplante Nutzungsänderung sei genehmigungsfrei", erzählt Mues. Auf Grundlage der städtischen Aussage habe die WGL im Dezember 2012 mit Rossmann den Mietvertrag geschlossen. "Acht Monate später, im Mai 2013, teilte uns die Stadt dann beiläufig mit, der Einzug von Rossmann sei wegen der Wasserschutzverordnung (Anm. der Red.: Das Areal liegt in der Wasserschutzzone II, in der keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden dürfen) verboten", ergänzt Mues. Die WGL habe gerade so den Beginn der Umbauarbeiten noch stoppen können. "Wir sind daraufhin zum Anwalt gegangen, weil wir ja nun zwei unterschiedliche Aussagen von ein und derselben Behörde hatten." Es habe geheißen, die WGL möge einen Bauantrag stellen.

Das tat das Wohnungsunternehmen Mitte Juni 2013. Zwei Monate später "und damit elf Monate nach der ersten positiven Aussage der Stadt teilt uns die Verwaltung mit, dass erstens keine Baugenehmigung für unser Vorhaben erforderlich ist, wir aber einen gesonderten Antrag bei der Unteren Wasserschutzbehörde stellen müssten." Die WGL stellt im September 2013 den Antrag auf Bestandschutz und Befreiung von Verboten nach der Wasserschutzgebietsverordnung und betonte darin, dass Ende der 60er Jahre und dann nochmal 1980 auf dem Antragsgrundstück ein Selbstbedienungsmarkt ohne Sortimentsbeschränkung genehmigt worden sei. Im Februar und März dieses Jahres folgten das Anhörungsverfahren, Mitte Mai die Ablehnung durch die Stadt, jetzt die Klage der WGL. "Wir haben Rossmann immer über die Vorgänge informiert. Auch dort herrscht Irritation. Wir stehen mit dem Unternehmen in Abstimmung zum weiteren Vorgehen", betont Mues."

Pikant: In der Zeit, in der die Stadt die unterschiedlichen Aussagen zur Rossmann-Ansiedlung traf, war Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn auch Chef der Bauaufsicht.

(RP)
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