Urteil in Leverkusen Internetbetrüger kommt mit Bewährung davon

Leverkusen · Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte (32) hatte Handys und Konzertkarten im Netz angeboten, die er gar nicht besaß. Richter ließ Milde walten.

 Der bereits vorbestrafte Angeklagte hatte vor dem Amtsgericht einen milden Richter.

Der bereits vorbestrafte Angeklagte hatte vor dem Amtsgericht einen milden Richter.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Als der Staatsanwalt sein Plädoyer hält, beginnt der 32-jährige Mann auf der Anklagebank stark zu zittern. Er hat eine Behinderung, fühlt sich unwohl unter Menschen. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Leverkusen setzt ihm sichtlich zu. Dort wurden dem Mann mehrfache Internetbetrügereien vorgeworfen, die er im Zeitraum vom 24. April 2019 bis zum 3. März 2020 begangen haben soll.

Demnach bot er in wiederholt über das Online-Auktionshaus ebay Ware zum Verkauf an, die er nie besaß. Darunter zählten zum Beispiel Handys der Marke Apple. Durch den Verkauf der nicht existenten Smartphones erbeutete der Mann fast 2200 Euro. Zudem bestellte er Tickets für diverse Konzerte. Die Karten verkaufte der Mann weiter, ohne selbst für sie zu bezahlen. So entstand ein Schaden in Höhe von über 1800 Euro. Da der Mann nie an die tatsächlichen Tickets gelangt war, wurden die Fälle, in denen es beim Betrugsversuch geblieben war, eingestellt.

Eigentlich wollte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Situation vor Gericht war für ihn offenbar ein Horrorszenario. So erschien der 32-Jährige, der einschlägig vorbestraft ist, nie bei den bisherigen Verhandlungen. Mit den Terminen komme er nicht zurecht, erklärte er im Gerichtssaal. „Weil ich Panik bekommen habe. Ich konnte nachts nicht mehr schlafen.“ Die Verteidigerin ermutigte ihren Mandanten schließlich doch zu einer Aussage – und einem Geständnis. „Ich habe Scheiße gemacht“, gab er zu.

Grund für die wiederholten Betrügereien des Angeklagten waren Geldsorgen. Demnach hat er einen Schuldenberg von rund 10.000 Euro angehäuft. Mit den Betrügereien wollte er sich finanzielle Entlastung verschaffen.

Dass dieses Vorgehen schon in der Vergangenheit nicht zum Erfolg geführt hatte, schien ihm offenbar keine Lehre gewesen zu sein. Zweimal wurde er bereits zur Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt. „Ich würde das gerne rückgängig machen“, betonte der Angeklagte. „Ich bin eigentlich ein guter Mensch. Manchmal habe ich das Gefühl, dass in mir Einer sitzt, der diese ganze Scheiße baut.“

Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Der Richter ließ bei der Urteilsverkündung Milde walten, und betonte: „Sie haben das Glück, dass unser Strafrecht nicht rein schematisch verläuft.“

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