Bauplanung in Leverkusen Kein Glücksspiel auf der Schusterinsel

Opladen · Das Opladener Gewerbegebiet erhält einen neuen Flächennutzungsplan. Er soll Spielhallen und Vergnügungsstätten verhindern und sich den heutigen Gegebenheiten anpassen.

 Blick auf die Kopernikusstraße und die Schusterinsel in Opladen: Der Flächennutzungsplan soll geändert werden.

Blick auf die Kopernikusstraße und die Schusterinsel in Opladen: Der Flächennutzungsplan soll geändert werden.

Foto: Uwe MIserius/Uwe Miserius

Im Zentrum von Opladen gibt es schon jetzt viele Spielhallen und Vergnügungsstätten. Ein Übergreifen auf das benachbarte Gewerbegebiet Schusterinsel ist nicht völlig auszuschließen. Denn dort sind Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig. Das könnte sich aber bald ändern. Denn der Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt hat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag einer Änderung des Flächennutzungsplanes „Opladen – zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“ zugestimmt.

Konkret beinhaltet der Plan innerhalb des 19 Hektar großen Kerngebietes zwischen Bonner- und Kopernikusstraße unter anderem den „partiellen Ausschluss der unterschiedlichen Betriebsformen aus den Bereichen Freizeit, Erotik und Glücksspiel.” Dabei geht es laut Beschlussvorlage darum, eine „Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion des Gebietes (Trading Down-Effekt) durch die nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten” zu vermeiden. Sprich: Der großflächige Einzelhandel im südlichen Planbereich soll - basierend auf den Empfehlungen des Einzelhandels-, Vergnügungsstätten- und Gewerbeflächenkonzeptes - geordnet und städtebaulich gesteuert werden.

Zum Hintergrund: Der seit 1989 rechtskräftige Bebauungsplan „Schusterinsel“ verbietet innerhalb des Gewerbegebietes unter anderem den Betrieb von Tankstellen oder Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Außerdem finden sich einzelne Bestimmungen zur Höhe von Gebäuden, zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern oder zur äußeren Gestalt von Fassaden und Dächern. Aber, und das hat sich inzwischen herausgestellt, dieser Bebauungsplan ist fehlerhaft. Darüber hinaus gibt es ein Baubegehren auf Wohnbebauung im Bereich der Düsseldorfer Straße, das nicht dem Ziel des Gewerbegebietes entspricht. Korrekturen sind also unvermeidlich.

Mit dem neuen Bebauungsplan soll das Gewerbegebiet aber nicht nur in seinem gesamten Geltungsbereich überplant  und „unter den Anforderungen an den Klimaschutz (Dachbegrünung, Durchgrünung des Gebietes, Vermeidung weiterer Versiegelung) gesichert und fortentwickelt werden”, wie es in der Vorlage weiter heißt. Sondern auf Grundlage des Einzelhandelskonzeptes sollen auch Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel festgesetzt werden. Denn im Bereich südlich der Bonner Straße - planungsrechtlich als Mischgebiet festgesetzt - gibt es zwei Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, die dort nach aktueller Rechtsprechung nicht zulässig sind. Von der Neuplanung verspricht sich die Stadt nicht zuletzt „eine städtebauliche Ordnung und Steuerung des großflächigen Einzelhandels, auch zum Schutze der zentralen Versorgungsbereiche im Opladener Zentrum.”

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