Leichlingen Stadt plant Ausnahme-Genehmigung bis 24 Uhr für Oktoberfest

Leichlingen · "Ein Prosit, ein Prosit der Gemütlichkeit" – diese zu einer Art Markenzeichen gewordene Liedzeile schallt in diesem Jahr erstmals durch die Balker Aue, wohin der Leichlinger Veranstalter Rolf Ischerland mit seinem Oktoberfest-Zelt umziehen wird (wir berichteten).

 Vor allem der Samstag ist beim Oktoberfest stark gefragt.

Vor allem der Samstag ist beim Oktoberfest stark gefragt.

Foto: Uwe Miserius

"Ein Prosit, ein Prosit der Gemütlichkeit" — diese zu einer Art Markenzeichen gewordene Liedzeile schallt in diesem Jahr erstmals durch die Balker Aue, wohin der Leichlinger Veranstalter Rolf Ischerland mit seinem Oktoberfest-Zelt umziehen wird (wir berichteten).

Doch neben der üblichen Wies'n-Erfolgsmischung (Haxen, Blasmusik, Bier), einem auf 800 Plätze erweiterten Festzelt und einer erhöhten VIP-Loge kann Ischerland unter Umständen noch mit einem weiteren Pfund wuchern: einer bis 24 Uhr verlängerten Öffnungszeit.

Wie unsere Zeitung gestern auf Anfrage erfuhr, arbeitet die Stadtverwaltung zurzeit auf Wunsch des Veranstalters an einer Beschlussvorlage für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrats im September, die dem Oktoberfest eine Ausnahmegenehmigung gewähren soll.

Bisher Stadt-, Ernte- und Dorffest

Damit würde die Leichlinger Wies'n-Gaudi in eine Klasse mit Veranstaltungen wie dem Stadtfest, dem Witzheldener Erntedankfest, dem Schützenfest an der Trompete und dem Balker Dorffest aufsteigen. Bisher gilt — außer den durch die Brauchtumsklausel besonders geschützten Karnevalsveranstaltungen — nur für diese Feierlichkeiten eine solche Ausnahme. Alle anderen Veranstaltungen müssen ab 22 Uhr von der Lautstärke her so zurückgefahren werden, dass sie die Nachtruhe der Anwohner nicht stören.

Genau damit hatte das Oktoberfest im vergangenen Jahr an seinem alten Standort auf der Postwiese noch Probleme. Damals stellten zwei Mitarbeiter des Leichlinger Ordnungsamtes zum Festauftakt gegen 23 Uhr die Musik kurzerhand ab. Der erste Abend der dreitägigen Veranstaltung endete im Streit. Ischerland sprach von Schikane, die Stadt verteidigte ihr Einschreiten. Bereits gegen 22 Uhr hatten Ordnungsamtsmitarbeiter mehrfach mit Lärm-Messgeräten im Zelt und drumherum den Lautstärkepegel der Musik überprüft.

"Öffentliches Bedürfnis"

Die jetzt von der Stadt vorbereitete Ausnahmeregelung wäre gesetzlich gedeckt: Gemäß Paragraph 9, Absatz 3 des Landes-Immissionsschutzgesetzes können die Gemeinden bei "Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse" eine solche Ausnahme zulassen. Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am 17., der Stadtrat am 20. September. Er trifft die Entscheidung.

(RP)
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