Leichlingen Rat forciert Neubaugebiete

Leichlingen · Am Rombergsweiher soll Wohnraum entstehen. Bezirksregierung ist jedoch dagegen.

Zwei Neubaugebiete in Leichlingen sind seit Donnerstagabend ihrer Realisierung einen Schritt näher gekommen - zumindest theoretisch: Die Ratsmitglieder haben beschlossen, für das Areal am Rombergsweiher den Flächennutzungsplan (FNP) zu ändern und einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. Für das Gebiet am Hülserweg wird nun der Plan für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Den Beschlüssen waren jeweils kontroverse Diskussionen vorausgegangen. Bekannt ist seit gut einer Woche, dass die Bezirksregierung der Änderung des Flächennutzungsplanes am Rombergsweiher nicht zugestimmt hat. Damit könnte eine derzeit landwirtschaftliche Fläche nicht in das Wohnbebauungsgebiet einbezogen werden. Die Stadtverwaltung hatte bereits erklärt, dass Verhandlungen darüber auch im laufenden Verfahren möglich seien. CDU und Grüne aber wollten am Donnerstag den FNP gar nicht erst ändern, sondern bei der verkleinerten Fläche bleiben. Darauf soll neben Wohnbebauung auch eine neue Kindertagesstätte entstehen, und die sah Bürgermeister Frank Steffes bei dieser Entwicklung gefährdet. "Dadurch könnte die Stimmung des Investors gegen die Kita ausschwingen. Das Votum der Stadt ist ein Signal an den Investor", betonte Steffes. Die FNP-Änderung wurde mehrheitlich beschlossen, ebenso der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan.

Die CDU hinterfragte derweil, warum die Stadt kein Vorkaufsrecht für diese Fläche wahrgenommen habe: Das hat die Kommune nach Einschätzung der Fachbereichsleiterin Andrea Murauer aber gar nicht. Für das Verfahren des Neubaugebietes am Hülserweg, das seit mehr als fünf Jahren läuft, beantragten die Christdemokraten Vertagung, kündigten sonst eine rechtliche Überprüfung der Abstimmung an. Ihnen fehlte in den Unterlagen der städtebauliche Maßnahmenvertrag und sie hinterfragten, ob der überhaupt vorliege. Da Murauer dazu keine Auskunft geben konnte, verlangte die CDU, den Offenlegungsbeschluss nur unter dem Vorbehalt zu fassen, dass der entsprechende Vertrag mit dem Investor tatsächlich geschlossen wurde.

Außerdem kritisierten sie erneut, dass die vorliegenden Gutachten veraltet seien. "Da bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes auch die Träger öffentlicher Belange einbezogen werden, können die immer noch klagen, wenn sie die Gutachten für nicht aktuell halten", versuchte Murauer, dass Verfahren voranzubringen. Trotz eigenen Antrags samt Vorbehalt stimmte die CDU und mit ihr die Grünen gegen die Offenlage, sie wurden aber von der Ratsmehrheit überstimmt.

(RP)
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