Leverkusen Ärger um "trocken gelegte" Diepentalsperre steigt

Leverkusen · Die Kölner Bezirksregierung weist jede Schuld von sich – Verantwortung trage die Betreiberfamilie der Talsperre.

 Die Diepentalsperre ist eigentlich keine Talsperre mehr: Nur noch einzelne Pfützen sind von dem Gewässer übrig geblieben.

Die Diepentalsperre ist eigentlich keine Talsperre mehr: Nur noch einzelne Pfützen sind von dem Gewässer übrig geblieben.

Foto: uwe Miserius

Die Kölner Bezirksregierung weist jede Schuld von sich — Verantwortung trage die Betreiberfamilie der Talsperre.

Zu einem ganz besonderen Osterspaziergang in Diepental lädt die Leichlinger Aktivistin Lea Becker für den 19. April um 15 Uhr (Treffpunkt: Parkplatz Bauernstube) ein. Grund für die Aktion ist der erste Geburtstag des Projekts "Rettet die Talsperre". "Aus diesem Anlass möchte ich gerne mit allen Freunden der Initiative noch einmal Politik und Behörden auf die Bedeutung dieses Naherholungsgebietes zwischen Leichlingen und Leverkusen aufmerksam machen", kündigt die Organisatorin an: " Zu diesem Osterspaziergang lade ich auch alle Kandidaten der Kommunalwahl, Kreistagswahl und Europawahl aus Leichlingen, Leverkusen und Burscheid ein."

Zu sehen geben dürfte es weitgehend ausgetrocknete Talsperrenteiche — und seit einigen Tagen mehren sich auch Anrufe besorgter Bürger, die ein massenhaftes Fischsterben befürchten.

Zur Absenkung des Stauspiegels der Talsperre meldete sich am Dienstag die Kölner Bezirksregierung: Die Diepentalsperre sei aus Sicherheitsgründen abgesenkt worden, hieß es auf Anfrage: "Dies erfolgte zuletzt mit einer Verfügung im Herbst des letzten Jahres. Seitdem wurde von der Bezirksregierung keine weitere Absenkung verfügt."

Die Talsperre sei jedoch nach wie vor sanierungsbedürftig und entspreche nicht den anerkannten Regeln der Technik. "Solange die Diepentalsperre nicht saniert worden ist, muss die Absenkung des Stauspiegels aufrechterhalten bleiben, damit von ihr keine Gefahr für die Unterlieger ausgeht", erläuterte ein Sprecher der Kölner Behörde.

Aber muss eine faktische Trockenlegung sein? "Die Absenkung des Stauspiegels wurde letztes Jahr in Absprache mit der oberen Fischereibehörde verfügt. Es wurden Maßnahmen festgesetzt, um eine Beeinträchtigung der Fischfauna zu vermeiden", argumentiert die Bezirksregierung. Indes: "Die Betreiberin der Talsperre wurde verpflichtet, die fischereiliche Nutzung an die verringerte Wasserfläche in Qualität und Quantität anzupassen. Grundsätzlich ist der Fischereirechtsinhaber nach dem Landesfischereigesetz verpflichtet, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers angepassten Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Er ist also für die Fische in seinem Gewässer zuständig und sollte diese gegebenenfalls rechtzeitig entnehmen und umsetzen." In jedem Fall habe genügend Zeit bestanden, dies noch vor der Absenkung zu tun. Die Betreiberfamilie. Die war gestern telefonisch nicht zu erreichen.

Die Bezirksregierung betont: "Wenn derzeit wegen geringer Niederschläge´ und einem festgesetzten Abfluss von Wasser kein Staupegel gehalten werden kann, wie er aufgrund der Rechtslage grundsätzlich möglich wäre, ist es an dem Fischereirechtsinhaber, notwendige weitere Maßnahmen zu ergreifen."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort