Langenfeld Parkverbot gibt Rätsel auf

LANGENFELD · An der umgebauten Solinger Straße wundern sich Autofahrer über unklare Schilder.

 Maximal drei Minuten dürfen Autofahrer ihren Wagen auf diesen beiden Stellplätzen vor dem Weinladen an der Solinger Straße stehen lassen.

Maximal drei Minuten dürfen Autofahrer ihren Wagen auf diesen beiden Stellplätzen vor dem Weinladen an der Solinger Straße stehen lassen.

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Der aufwändige Umbau der Solinger Straße zwischen Rathaus und Bahnunterführung ist seit Ende letzten Jahres abgeschlossen. Doch auf der neu geschaffenen Verkehrsfläche ohne Bordsteine mit Schutzstreifen für Radler auf der Fahrbahn muss sich vieles noch einspielen. Das gilt auch fürs Parken auf den schwarz gepflasterten Stellplätzen. Verwirrung stiften bei etlichen Autofahrern die beiden abgebildeten Stellplätze, bei denen ein eingeschränktes Halteverbot ausgeschildert ist. Parkplätze und gleichzeitig Halteverbot? Ein Schildbürgerstreich? In einer Langenfelder Facebook-Gruppe gab es hierzu verwunderte Kommentare.

Nach Auskunft des städtischen Verkehrsplaners Franz Frank sind diese beiden Stellplätze vor „Jacques Weindepot“ für Kunden gedacht, die innerhalb von drei Minuten ihren Einkauf erledigen. Außerdem sollen sie als Ladezone für Weinlieferanten freigehalten werden. „Tatsächlich müssten wir dort noch ein entsprechendes Schild wie an der Hauptstraße anbringen“, räumte Frank ein. „Das wird nachgeholt.“

Entlang dieses umgebauten Abschnitts der Solinger Straße können Autofahrer ansonsten mit Parkscheibe eine Stunde lang ihren Wagen auf den schwarz gepflasterten Stellplätzen stehen lassen. Dies ist zusätzlich jeweils mit einem weißen „P“ inmitten dieser Parkplätze markiert. Allerdings nicht auf allen. Warum das so ist? „Wo kein solches „P“ eingepflastert ist, da kommen Fahrradständer hin“, sagt Frank. „Auch das wird demnächst erledigt.“

(mei)
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