Krefeld Wirbel um Schulleiterwechsel am Fichte-Gymnasium

Krefeld · Die Bezirksregierung schlägt Hauptschulleiter Marcel Opdenhostert als Nachfolger für Waltraud Fröchte am Fichte-Gymnasium vor. Der stellvertretende Schulleiter des Fichte-Gymnasiums klagt – er hält sich für qualifizierter.

 Waltraud Fröchte, Schulleiterin am Fichte-Gymnasium, sollte zum kommenden Halbjahr in Pension gehen.

Waltraud Fröchte, Schulleiterin am Fichte-Gymnasium, sollte zum kommenden Halbjahr in Pension gehen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Die Bezirksregierung schlägt Hauptschulleiter Marcel Opdenhostert als Nachfolger für Waltraud Fröchte am Fichte-Gymnasium vor. Der stellvertretende Schulleiter des Fichte-Gymnasiums klagt — er hält sich für qualifizierter.

 Marcel Optenhostert, Leiter der Von-Ketteler-Hauptschule, will Nachfolger am Fichte-Gymnasium werden.

Marcel Optenhostert, Leiter der Von-Ketteler-Hauptschule, will Nachfolger am Fichte-Gymnasium werden.

Foto: Thomas Lammertz

Am Krefelder Fichte-Gymnasium wird es zum neuen Halbjahr nach dem Abschied der bisherigen Direktorin Waltraud Fröchte keine direkte Nachfolgeregelung geben. Bei der Bezirksregierung hat sich der Kandidat Marcel Optenhostert, Leiter der auslaufenden Krefelder Von-Ketteler-Hauptschule, als qualifiziertester von drei Bewerbern herausgestellt. Gegen seine Nominierung klagt jetzt Wolfgang Kutz, bisher Stellvertreter am Fichte-Gymnasium — er will ebenfalls Schulleiter werden und steht nach Informationen unserer Zeitung auf Platz drei der Bewerberliste.

Neubesetzung vorerst auf Eis gelegt

Die Sitzung der Schulkonferenz des Fichte-Gymnasiums mit Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern, bei der Optenhostert als favorisierter Kandidat der Bezirksregierung gewählt werden sollte, war eigentlich schon terminiert. Vorerst ist die Neubesetzung auf Eis gelegt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf muss über den Fall entscheiden.

Der Wirbel um die Neubesetzung der Schulleiter-Stelle ein Modellfall, der ein Signal für die Schulpolitik im gesamten Land NRW werden kann. Erstmals bewirbt sich jetzt ein Hauptschulleiter auf eine frei werdende Stelle an einem Gymnasium. Dass mit Optenhostert ein Hauptschulrektor ein Gymnasium leiten kann, basiert nach Informationen unserer Zeitung auf einem sechs Monate alten Erlass des NRW-Schulministeriums. Demzufolge ist festgelegt, dass Rektoren von Haupt- und Realschulen sich auch auf höhere Stellen bewerben können, wenn sie über das Lehramt für die Sekundarstufe 1 und 2 verfügen. Dies ist bei dem 41-jährigen Optenhostert, der früher Schüler am Krefelder Fichte-Gymnasium war, der Fall.

Verwaltungsgericht am Zug

Die beteiligten Protagonisten, auch der Vorsitzende der Schulkonferenz, Christoph Geelen, wollen sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Die Bezirksregierung Düsseldorf bestätigte aber auf Anfrage: "Derzeit ist eine Klage eines Mitbewerbers gegen die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung beim Verwaltungsgericht anhängig."

Kommissarischer Schulleiter wird mit Wolfgang Kutz nun ausgerechnet der Pädagoge, der von der Bezirksregierung als regulärer Schulleiter nicht berücksichtigt wird.

Nach Informationen unserer Zeitung geht es bei der Klage um die Bewertung der einzelnen Qualifikationen — dabei steht die Frage im Raum, ob ein Hauptschulleiter bei der Bewerbung einem stellvertretenden Direktor eines Gymnasiums vorzuziehen ist.

Kommissarischer Schulleiter wird mit Wolfgang Kutz

Formal, so erklärte die Behörde, wird eine frei werdende Direktorenstelle zunächst ausgeschrieben. "Dieser Text wird zur Abstimmung an die Schulkonferenz und den Schulträger der jeweiligen Schule geschickt", erklärte Behördensprecher Volker Klagges. Schulkonferenz und Schulträger könnten dann ihre Änderungs- und Ergänzungswünsche formulieren. Danach werde die Stelle im Internet-Portal "Stella" sechs Wochen lang veröffentlicht. Alle Bewerbungen werden auf ihre Zulassung hin geprüft. Unter anderem sollen die Bewerber "beispielsweise ein sogenanntes Eignungsfeststellungsverfahren bereits zum Bewerbungszeitpunkt oder spätestens bis zum konkreten Einstellungstermin bestanden haben", erklärt Behördensprecher Klagges. Kriterien, nach denen die Qualifikation bewertet wird, sind unter anderem die Besoldungsgruppe, das derzeit ausgeübte Amt und die Note des Prüfungsverfahrens zum Schulleiter. Die Schulleiter müssen sich vor ihrer Wahl einer Revision unterziehen, die drei Jahre gültig ist und im Falle des klagenden stellvertretenden Schulleiters in Kürze ausläuft.

Der anhand der Bewerbung am besten geeignete Kandidat wird dann der Schulkonferenz benannt. Diese kann zustimmen oder ihn ablehnen. Danach wird der Stadt der bestgeeignete Kandidat genannt, auch diese muss dem Vorschlag zustimmen. Nach Informationen unserer Zeitung gibt es keine Ablehnung gegen den von der Bezirksregierung vorgeschlagenen Kandidaten Marcel Optenhostert.

(RP)
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