Bezirksvertretung Nord Verfahrensfehler: Ex-Ratsherr verlangt Neuwahl

Krefeld · Trotz eines offenkundigen Verfahrensfehlers halten die Rechtsexperten der Stadtverwaltung die Wahl des Bezirksvorstehers  Sayhan Yilmaz für rechtswirksam. Wolfgang Feld (CDU) sieht das anders und wendet sich an den Oberbürgermeister – der soll die Wahl beanstanden und eine Neuwahl veranlassen.

 Sayhan Yilmaz (Die Grünen) versteht die  Aufregung nicht.

Sayhan Yilmaz (Die Grünen) versteht die  Aufregung nicht.

Foto: Grüne

Die Krefelder Stadtverwaltung hat für die Wahl des Bezirksvorstehers Nord Stimmzettel verwendet, die seit Jahrzehnten nicht mehr den rechtlichen Ansprüchen genügen. Der Bündnisgrüne Sayhan Yilmaz bekam sieben Ja-Stimmen der 13 Wahlberechtigten. Ein Nein oder eine Enthaltung war auf den Stimmzetteln nicht vorgesehen. Bei der Wahl seien „offenbar in Verkennung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts“ aus dem Jahr 1992 Wahlzettel ausgegeben worden, die keine Möglichkeit vorsahen, auch mit Nein zu stimmen, erklärte der Fachbereich Recht der Stadtverwaltung Krefeld. Der Ex-Ratsherr Wolfgang Feld (CDU) hatte um eine Prüfung gebeten.

Mit der Folgerung der Juristen, dass die Wahl Sayhan Yilmaz trotz des Verfahrensfehlers gleichwohl gültig sei, weil bei einer Neuwahl mit keinem anderen Ergebnis zu rechnen wäre, vermag sich Feld nicht anzufreunden. In einem erneuten Schreiben an den Fachbereich Recht teilte er mit, dass er diese Rechtsauffassung nicht zu teilen vermöge.

Der Christdemokrat findet es naheliegend, dass das Wahlergebnis hätte anders aussehen können, wenn die Möglichkeit bestanden hätte, sich zu enthalten oder mit nein zu stimmen.  Immerhin hätte eine einzige Enthaltung das Ergebnis  gekippt. Yilmaz hätte es an der nötigen Mehrheit gefehlt. Feld ist der Meinung, dass Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) die Wahl des Bezirksvorstehers beanstanden und eine Neuwahl veranlassen müsste.

Dazu zitiert Feld, der Mitglied der Bezirksvertretung Nord ist, ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf. Es gehe darum, ob der Verfahrensfehler die Ungültigkeit oder Wiederholung der Wahl rechtfertige, schreibt der CDU-Politiker. Dies sei nur der Fall, wenn er für das Wahlergebnis von Bedeutung ist. Eine Wahl müsse nach der Rechtsprechung dann wiederholt werden, wenn bei ordnungsgemäßem Verlauf (also ohne den Verfahrensfehler) die „reale Möglichkeit“ eines anderen Wahlergebnisses bestanden hätte. An dieser realen Möglichkeit fehle es nach Auffassung des VG Düsseldorf nur dann, wenn nach der Lebenserfahrung und den konkreten Fallumständen Auswirkungen der Unregelmäßigkeiten auf das Wahlergebnis so gut wie auszuschließen seien, ganz fern lägen, höchst unwahrscheinlich erschienen oder sich gar lebensfremd darstellten. „Vereinfacht dargestellt bedeutet das, dass grundsätzlich von der Verpflichtung zur Wiederholung der Wahl auszugehen ist und nur im Ausnahmefall davon abgesehen werden kann, wobei es ganz offenkundig und keinesfalls zu übersehen sein müsste, dass der Fehler keine Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben könnte“, schreibt Feld. Im geschilderten Fall sei nicht sicher zu sagen, ob und wie viele Mitglieder sich der Stimme enthalten oder formal mit „Nein“ gestimmt hätten, wenn der Stimmzettel diese Abstimmungsmöglichkeiten vorgesehen hätte.

Yilmaz sieht in Felds Vorgehen einen „vorgezogenen Kommunalwahlkampf“. Er ziehe sich an einer Formalie hoch. Vor der Wahl sei ausdrücklich informiert worden, dass diejenigen, die gegen seine Wahl stimmen wollten, keinen Zettel abgeben sollten. „Das ist bei der Auszählung auch so gehandhabt worden“, sagte Yilmaz am Montag auf Anfrage unserer Redaktion. Wie sonst hätte es zu einem Wahlergebnis von sieben zu sechs Stimmen kommen können, fragte er eher rhetorisch. Eine Neuwahl würde ihn im Prinzip „nicht stören“, sagte der Kommunalpolitiker der Grünen, hält sie aber für vollends überflüssig.

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