Krefeld Stadt: "Erhöhung des Kita-Beitrags ist rechtmäßig"

Krefeld · Die Stadt und der Bund der Steuerzahler teilen die Rechtszweifel von CDU-OB-Kandidat Vermeulen nicht.

Die Krefelder Stadtverwaltung geht nach interner Prüfung der Verwaltungsvorlage zur Erhöhung der Kita-Gebühren weiterhin von der Rechtmäßigkeit der städtischen Pläne aus. Dies hat ein Stadtsprecher mitgeteilt, nachdem zuvor der CDU-Oberbürgermeisterkandidat Peter Vermeulen juristische Bedenken geäußert hatte.

Vermeulen berief sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 13. Juni 1994 (16A 2645/93) und schlussfolgerte für Krefeld, dass Gebührensprünge von über 50 Prozent nicht rechtskonform sein könnten. "Insgesamt bin ich der Meinung, dass die Erhöhung, wie sie jetzt von der Verwaltung vorgeschlagen wird, unangemessen, unausgewogen und überzogen ist", sagte der Oberbürgermeisterkandidat der Krefelder CDU.

Sicher scheint schon jetzt, dass auch die Krefelder Politik der Verwaltungsvorlage so nicht zustimmen wird. Das haben CDU und SPD bereits mitgeteilt. Ungeachtet dessen hat unsere Zeitung auch beim Bund der Steuerzahler NRW angefragt, ob sie die juristischen Bedenken wegen der Erhöhung teilen, die für manche Eltern Mehrkosten von 100 Prozent bedeutet.

Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Abteilung Steuern beim Bund der Steuerzahler, teilt die Auffassung der Stadtverwaltung, wonach rechtlich keine Bedenken. Er habe sich das Urteil genau angesehen und sehe keine Regel, wonach es Obergrenzen bei der Beitragserhöhung gibt. Zuletzt sei Krefeld hinsichtlich der Beiträge für die höchste Einkommensklasse relativ günstig gewesen. "Durch die Neuregelung würde Krefeld zu den Spitzenreitern im negativen Sinne gehören", teilte Liebern mit.

Das NRW-Familienministerium wollte sich zu den neuen Einkommensstufen und den damit verbundenen deutlichen Beitragssätzen nicht äußern - es sei kommunale Hoheit, betonte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort