Krefeld CDU-OB-Kandidat zweifelt an Rechtmäßigkeit der Kita-Pläne

Krefeld · Der Krefelder CDU-Oberbürgermeisterkandidat Peter Vermeulen, hat gestern gegenüber unserer Redaktion an der Rechtmäßigkeit der geplanten massiven Kita-Beitragserhöhungen in Krefeld Zweifel geäußert.

 Peter Vermeulen, OB-Kandidat der Krefelder CDU.

Peter Vermeulen, OB-Kandidat der Krefelder CDU.

Foto: BVSW

Er beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 13. Juni 1994 (16A 2645/93) und schlussfolgert für Krefeld, dass Gebührensprünge von über 50 Prozent nicht rechtskonform sein könnten.

"Insgesamt bin ich der Meinung, dass die Erhöhung, wie sie jetzt von der Verwaltung vorgeschlagen wird, unangemessen, unausgewogen und überzogen ist." Vermeulen stellt sich damit gegen den Verwaltungsvorschlag des amtierenden CDU-Oberbürgermeisters Gregor Kathstede, der noch gestern in unserer Zeitung die Beitragserhöhung verteidigt hatte.

Zum Hintergrund: Krefelder Bürger hatten sich über das Internetportal Facebook an den CDU-OB-Kandidaten Vermeulen direkt gewandt, der antwortete ihnen. Die Eltern leiteten die Antwort an unsere Redaktion weiter. Vermeulen betonte gestern, er habe sich bei der CDU-Fraktion erfolgreich dafür eingesetzt, dass dem Verwaltungsvorschlag nicht zugestimmt wird.

Es bestehe aber in Krefeld eine generelle Notwendigkeit zur Veränderung der Beiträge: "Ein Verzicht oder eine Reduzierung der Elternbeiträge gegenüber der Landesvorgabe gilt als freiwillige Leistung, die Städte nicht gewähren dürfen, wenn sie dem Nothaushaltsrecht unterliegen." Für Kommunen im Nothaushaltsrecht gelte, dass sie gehalten sind, Elternbeiträge so zu bemessen, dass der kommunale Anteil an der Kita-Finanzierung mit 19 Prozent refinanziert wird. Krefeld liegt bei nur 13 Prozent.

Das Problem in Krefeld: Neben einer linearen Erhöhung der Beiträge um sieben Prozent will die Verwaltung neue Einkommensstufen einführen. Bisher war die höchste Stufe 61.400 Euro - egal, wie hoch das Einkommen darüber lag, alle zahlten gleich viel. In einer neuen Staffelung will die Verwaltung nun vier weitere Stufen bis zu einem Gesamtjahreseinkommen von 104.600 Euro einführen.

Wer also mehr als 105.000 Euro verdient, rutscht automatisch einige Einkommensstufen hoch und kann leicht das Doppelte an Kita-Gebühren zahlen. Diesen eklatanten Sprung hält Vermeulen für rechtswidrig. Sein Vorschlag: Jedes Jahr schrittweise eine weitere Ausdifferenzierung bis zu Einkommen von sogar über 140.000 Euro pro Jahr, und das für die nächsten vier Jahre. Die absolute Höhe des Höchstbeitrages solle so bemessen sein, dass für Eltern der höheren Einkommen die Nutzung der Kindertageseinrichtungen trotzdem deutlich günstiger als eine individuell organisierte Kinderbetreuung ist.

Andernfalls würden viele Eltern ihre Kinder in Gruppen privat betreuen lassen, argumentiert Vermeulen, selbst dreifacher Familienvater. Derzeit ist er als Planungsdezernent in Mülheim tätig, war dort Jugenddezernent, als Mülheim 2007 die Kita-Gebühren massiv erhöhte, wenn auch nicht so hoch wie in Krefeld. "Es gab damals massive Proteste", erinnert sich Vermeulen. Er verweist darauf, dass die Stadt Mülheim schon 2007 auf eine veränderte Lage reagiert habe.

Bis 2006 gab es landesweit einheitliche Beitragssätze, danach entschieden die Kommunen autark - Krefeld übertrug im Unterschied zu Mülheim die bis dahin geltende landesweite Regelung einfach in Ortsrecht. Es blieb bei den alten Beitragsgrenzen, folglich deckten in Krefeld die Beiträge nicht mehr die tatsächlichen Kosten.

(RP)
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